Rz. 326

Einige VN haben über die Möglichkeit der behaupteten Vermutung eines Unfalls den Versuch gemacht, über das Sonderkündigungsrecht nach einer Schadenzahlung den Vertrag vorzeitig zu beenden. Deshalb wurde der Bedingungstext in neueren Verträgen geändert. Erstattungspflichtig sind nur die Kosten eines öffentlich-rechtlichen oder privaten Rettungsdienstes. Suchaktionen von Privatpersonen reichen nicht mehr für einen Erstattungsanspruch aus.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge