Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
Rz. 49
Die BNotK äußert sich am 25.11.2021 per Mail auf die Anfrage, wie im Normalfall vorzugehen ist, wenn die Zertifikate der beA-Zugangsmittel auslaufen, folgendermaßen:
Zitat
"Rechtzeitig vor Ablauf der Zertifikate auf den aktuellen beA Karten werden die Vertragsinhaber über die weiteren Schritte auf dem Weg zu einem Folgezertifikat informiert."
Rz. 50
Ist die Sicherheitsbestätigung einer beA-Karte Basis abgelaufen, kann der Karteninhaber nicht mehr auf sein Postfach bzw. auf das Postfach, für das er Zugriffsrechte besitzt, zugreifen. Die Voraussetzung für den Zugriff auf ein Postfach ist eine gültige Sicherheitsbestätigung, welche die Berechtigung enthalten muss, die in dem zu öffnenden Postfach befindlichen verschlüsselten Nachrichten zu entschlüsseln. Ist eine neue Sicherheitsbestätigung vorhanden, kann der Karteninhaber wieder problemlos auf das Postfach zugreifen. Die BNotK informiert die Karteninhaber rechtzeitig vor Ablauf der Sicherheitsbestätigung mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen des Austauschs. Der Inhalt im Postfach wird bei Ablauf von Sicherheitsbestätigungen nicht gelöscht.
Rz. 51
Im Zuge des Ablaufs der Gültigkeit der ersten beA-Karten und dem anstehenden Generationswechsel der beA-Karten Basis versendet die BNotK die neuen beA-Karten Basis der 2. Generation. Zeitnah zum Versand wird eine E-Mail mit der Versandinformation der neuen beA-Karten an den Karteninhaber gesendet. In dieser E-Mail befindet sich ein Link, der für Bestätigung des Erhalts der neuen beA-Karte Basis dient. Nach Klick auf den Bestätigungslink müssen in den sich öffnenden Fenstern die Kartennummer eingegeben und die AGB bestätigt werden. Erst nach erfolgter Bestätigung des Kartenerhalts wird der PIN-Brief mit PIN und PUK erzeugt und versendet. Vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen beA-Karte Basis muss die neue beA-Karte der 2. Generation im Postfach hinterlegt werden.
Rz. 52
Hinweis
Bei Namensänderung aufgrund von Heirat, Scheidung oder aus anderen Gründen, muss das Abo für die bisherige Fernsignatur (beA) gekündigt und eine neue Fernsignatur (beA) bestellt und ein neues Ident-Verfahren durchgeführt werden. Eine Umschreibung der alten Fernsignatur (beA) auf den neuen Namen ist nicht möglich.
Rz. 53
Aus Sicherheitsgründen und technischen Änderungen am Betriebssystem der Chipkarten wurde zum März 2022 begonnen, die beA-Karten je nach Typ und Zertifikatsablauf stufenweise auszutauschen. Betroffen sind beA-Karte Basis, beA-Karte Signatur (= beA-Karte Basis, die mit einer Nachladesignatur zu einer beA-Karte Signatur aufgewertet wurde) und in einem folgenden Schritt auch die beA-Karte Mitarbeiter.
Rz. 54
Die beA-Produkte werden dann zentral über die Homepage der Zertifizierungsstelle bestellt. Die Zertifizierungsstelle informiert über Beginn und Ablauf des beA-Karten-Tauschs. Die Kartenbesitzer müssen zunächst nichts veranlassen. Die Zertifizierungsstelle setzt sich mit den Kartenbesitzern von sich aus in Verbindung. Die Zertifizierungsstelle der BNotK bittet insbesondere, die hinterlegten E-Mail-Adressen der letzten Bestellung zu berichtigen, sollten sich diese geändert haben.