Das Justizpostfach für Bürger ist online
Mit dem persönlichen Justizpostfach soll die Digitalisierung der Justiz nun auch den Normalbürger erreichen, an dem der Digitalisierungsschub in der Justiz bisher weitgehend vorbeigegangen ist. Die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz ist damit für jeden kostenfrei und einfach möglich.
Digitale Kommunikation für Bürger mit Justiz und Anwälten
Das „Mein Justizpostfach“ (MJP) wurde am 12.10.2023 als Pilotbetrieb gestartet. Es soll kurzfristig weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt werden. Nutzer können über das MJP nicht nur mit der Justiz kommunizieren, sondern sie können darüber auch Nachrichten und Dokumente an das BeA ihres Rechtsanwalts versenden. Umgekehrt funktioniert die Übermittlung von Dokumenten über das BeA an die Mandanten noch nicht. Insoweit sind noch Anpassungen seitens der Rechtsanwaltskammern erforderlich. Die Anpassungen sollen umgehend erfolgen, um auch den Anwälten eine rechtssichere Mandantenkommunikation zu ermöglichen.
Digitale Anwaltsrechnungen
Für Anwälte ist in diesem Zusammenhang die vom BMJ geplante neue Möglichkeit der digitalen Rechnungsstellung interessant. Die Rechnungsstellung soll künftig durch eine Änderung von § 10 RVG nicht mehr der Schriftform bedürfen, sondern in Textform (also ohne Unterschrift, beispielsweise per E-Mail) oder über das beA zum MJP möglich sein.
Datensicherung durch verschlüsselte Kommunikation
Besondere Bedeutung bei der Einführung des MJP hat die sichere Übermittlung durch Verschlüsselung. Diese Sicherung gegen unberechtigte Zugriffe erfolgt über ein persönliches Passwort sowie über eine persönliche Schlüsseldatei.
Nutzerkonto bei der BundID erforderlich
Voraussetzung für die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation mit der Justiz ist die Einrichtung eines Nutzerkontos bei der BundID. Dieses Nutzerkonto steht bereits seit September 2019 zur Verfügung und kann über den Link https://id.bund.de/ eingerichtet werden. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums besitzen bereits 3,4 Mio Bundesbürger eine BundID. Darunter dürfte sich eine große Zahl von Studenten befinden, die seit März den Antrag auf Zahlung der Energiepauschale in Höhe von 200 Euro nur über die BundID stellen können. Elterngeld und BAföG können ebenfalls auf diesem Weg digital beantragt werden.
Unterschiedliche Sicherheitsniveaus
Für die Einrichtung der BundID sind ein Nutzername und ein Passwort erforderlich. Ein höheres Sicherheitsniveau wird
- durch einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis oder
- eine AusweisApp erreicht.
- Auch das Elster-Zertifikat kann hierfür verwendet werden.
Ohne diese Zusatzsicherung stehen nicht alle Verwaltungsdienste offen. Auch das MJP setzt dieses Sicherheitsniveau voraus.
Die weiteren Einrichtungsschritte
Die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation mit der Justiz sollte möglichst einfach gestaltet werden und erfordert folgende Vorgehensweise:
- Zunächst ist die Internetseite https://mein-justizpostfach.bund.de/ aufzurufen.
- Dort legt der Nutzer sein persönliches Passwort fest und sichert auf diese Weise seine persönliche Schlüsseldatei.
- Der Nutzer speichert seine persönliche Schlüsseldatei und hat auf diese Weise die Möglichkeit, seine an ihn gerichteten verschlüsselten Nachrichten abzurufen.
- Daneben wird ein öffentliches Zertifikat bei der Justiz hinterlegt, das eine verschlüsselte Kommunikation zwischen Bürger und Justiz ermöglicht.
Das war‘s auch schon und die Einrichtung ist abgeschlossen.
Hoher Verbreitungsgrad des MJP zu erwarten
Ob das MJP eine Erfolgsstory wird, bleibt abzuwarten. Für Personen und Unternehmen, die häufiger mit Justiz und Anwälten kommunizieren, bedeutet es jedenfalls eine deutliche Aufwandsreduzierung und Arbeitserleichterung. Viele Behörden bereiten ihre Anbindung vor, sodass der Weg für eine schnelle Verbreitung dieser Kommunikationsmöglichkeit geebnet sein dürfte.
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