Rz. 392

Ehemann (M) ist mit seinem Pkw unterwegs, begleitet von seiner auf dem Beifahrersitz sitzenden Ehefrau (E) sowie der zehnjährigen Tochter (T) und deren Freundin (F), die auf dem Rücksitz sitzen. M ist unterwegs von einer Familienfeier, bei der auch Alkohol getrunken wurde. M will für die Kinder die Kassette "Heidi" einlegen. Hierbei übersieht er eine Kurve und gerät mit dem Fahrzeug in den Graben. Alle vier Insassen werden verletzt, wobei die Ehefrau Knieverletzungen mit bleibenden Schäden davonträgt. Am Fahrzeug entsteht Totalschaden. Im Übrigen wird eine mitgeführte Musikanlage total beschädigt. Das Fahrzeug muss durch ein Bergungsfahrzeug abtransportiert werden.

Es besteht eine Kraftfahrtinsassenunfallversicherung, eine Vollkaskoversicherung sowie eine Verkehrs-Service-Versicherung und im Übrigen eine Hausratversicherung. Die Polizei wird zur Unfallstelle gerufen und nimmt das Unfallgeschehen auf.

Für den beratenden Anwalt (A) ergibt sich die Frage, wem welche Ansprüche zustehen, bzw. welche Regressansprüche gegen den Mandanten M in Betracht kommen.

Der Mann M möchte dem Anwalt A das Mandat zur Verteidigung im Strafrechts- und OWi-Verfahren antragen. Für den Anwalt stellt sich die Frage der Interessenkollision.

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