Rz. 401
Arten der Kraftfahrtversicherung:
▪ | Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung |
▪ | Fahrzeugteilkasko-/Vollkaskoversicherung |
▪ | Kraftfahrtunfallversicherung |
▪ | Sonstige Versicherungen mit Berührung zum Straßenverkehrsunfall: Es können auch zusätzliche Versicherungen angesprochen sein, nämlich die Rechtsschutzversicherung, die Verkehrs-Service-Versicherung und hinsichtlich der Personenschäden die Unfallversicherung, Gruppenunfallversicherung, Krankenversicherung sowie Lebensversicherung und schließlich auch hinsichtlich beschädigter Gepäckstücke die Reisegepäck- oder Hausratversicherung. |
Rz. 402
A. Klärung des Umfanges des Mandates
▪ | Geltendmachung von Ansprüchen aus eigener Versicherung, Kraftfahrtversicherung | ||||||
▪ | Prüfung möglicher Interessenkollision
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B. Klärung der in Betracht kommenden Ansprüche nach Versicherungsarten und die in Betracht kommenden Ansprüche aus der Kraftfahrtversicherung Ansprüche aus
▪ | Kfz-Haftpflichtversicherung – Abgrenzung zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung | ||||||||||
▪ | Fahrzeugversicherung, Teil- oder Vollkaskoversicherung | ||||||||||
▪ | Verkehrs-Service-Versicherung und/oder Schutzbriefversicherung | ||||||||||
▪ | Kraftfahrtunfallversicherung/Insassenunfallversicherung | ||||||||||
▪ | sonstigen Unfallversicherungen, speziell Gruppenversicherungsverträgen | ||||||||||
▪ | sonstigen Versicherungsverträgen im Zusammenhang mit Straßenverkehrsunfällen:
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C. Ansprüche aus gesetzlicher Versicherung, z.B. bei Arbeits- und Wegeunfall
D. Regelungen zur Haftpflichtversicherung, Abwehr von Ansprüchen
E. Klärung von Fragen zum Zustandekommen des Versicherungsvertrages
▪ | Übergabe der Verbraucherinformation allgemeine Versicherungsbedingungen/besondere Versicherungsbedingungen (Antragsmodell) |
▪ | Zuleitung Verbraucherinformation allgemeine Versicherungsbedingungen/besondere Versicherungsbedingungen (Policenmodell) |
F. Mögliche Unwirksamkeit des Vertrages aufgrund Verstoßes gegen AGB sowie durch
▪ | Anfechtung |
▪ | Rücktritt |
▪ | Kündigung |
G. Klärung vollständiger und ordnungsgemäße Prämienzahlung, speziell Erstprämie
H. Der Inhalt des Versicherungsvertrages
▪ | Beginn und Dauer | ||||
▪ | Speziell: Vorläufige Deckung der Kraftfahrtversicherung | ||||
▪ | Ansprüche aus der Fahrzeugversicherung | ||||
▪ | Teilkasko
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I. Beratung zu Risikoausschlüssen, -begrenzungen, Leistungsfreiheit der Versicherung sowie Regress
▪ | Mögliche Verletzung von Obliegenheiten vor oder nach Versicherungsfall, zB
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▪ | Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung | ||||||
▪ | Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles | ||||||
▪ | Speziell: Erfordernis der Kündigung des Versicherungsfalles als Voraussetzung für Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung vor Versicherungsfall (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis) |
J. Mitwirkung bei Anzeigen gegenüber Versicherung
▪ | Die mögliche Repräsentantenstellung |
▪ | Das strafrechtliche Recht bei Mitwirkung an falschen Angaben in der Schadenanzeige |
K. Beratung und Interessenvertretung bei Abwicklung des Versicherungsfalles
▪ | Prüfung der Fälligkeit der Versicherungsleistung |
▪ | Herbeiführung des Verzuges sowie Verzugsfolgen |
L. Beratung und Vertretung bei Ablehnung der Versicherungsleistung
▪ | Begründung des Anspruchs |
▪ | Klage auf Versicherungsschutz, Deckungsklage |
▪ | Beachtung der Frist gem. § 12 VVG bei Altverträgen |
▪ | Evtl. Schiedsverfahren nach § 14 AKB/Abschnitt A. 2.17 in der Fahrzeugversicherung |
M. Spezielle Fragen zur Kraftfahrtunfallversicherung einschließlich Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
▪ | Beratung zum Gegenstand der Versicherung | ||||||||
▪ | In Betracht kommende Versicherungsleistungen
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▪ | Geltendmachung der Versicherungsleistung aus der Unfallversicherung |
N. Fragen des Regresses
▪ | Regressansprüche für Versicherungsunternehmen und soziale Leistungsträger |
▪ | Abwehr des Regresses |
▪ | Prüfung der Voraussetzung des Regresses |
▪ | Höhe der Regressforderung |
O. Beratung zum Umfang der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung
▪ | Klärung des Umfanges des Versicherungsschutzes |
▪ | Versicherte Personen und Versicherung für fremde Rechnung? |
▪ | Versicherungsfall |
▪ | Vorgehen bei Ablehnung des Versicherungsschutzes |
P. Klärung von Kosten- und Gebührenfragen
▪ | Grds. keine Verpflichtung zur Erstattung von Kosten und Anwaltsgebühren durch die eigene Versicherung – Verzugseintritt? |
▪ | Verpflichtung der Versicherung zur Erstattung der Kosten und Gebühren bei Verzug nach Ablehnung der Versicherungsdeckung; insoweit Verpflichtung zur Erstattung der Gebühren für die Klärung der Deckungsfrage |
▪ | Bei Verzug (vgl. vorstehende Hinweise) sind auch die Gebühren für die Regelung des Anspruchs zu zahlen |
▪ | Eintritt der Rechtsschutzversicherung – erst – ab Versicherungsfall; dieser ist gegeben bei Verzug der eigenen Versi... |
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