Rz. 199

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder im Zusammenhang damit (z.B. nach Freistellung) entsteht in der Praxis immer wieder Streit über die Herausgabe von Betriebsmitteln durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber (z.B. Dienstwagen, Laptop, Smartphone, Datenträger etc.) oder über die Herausgabe von Gegenständen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, etwa vom Arbeitnehmer in den Betrieb eingebrachter Sachen (z.B. Werkzeuge). Auch diese Ansprüche sind mit der Leistungsklage geltend zu machen, wobei auch hier bei der Fassung des Klageantrags besonderes Augenmerk auf die Vollstreckungsfähigkeit gerichtet werden muss. Diese erfordert nämlich, dass die herauszugebenden Gegenstände im Klageantrag so genau bezeichnet werden, dass sie durch den Gerichtsvollzieher bei der anschließenden Herausgabevollstreckung auch identifiziert werden können. Ein Klageantrag könnte wie folgt lauten:

 

Rz. 200

Muster 53.17: Herausgabeklage

 

Muster 53.17: Herausgabeklage

"Der Beklagte wird verurteilt, den ihm überlassenen Dienstwagen der Marke _________________________, Fahrgestell-Nr. _________________________, amtliches Kennzeichen _________________________, an die Klägerin herauszugeben."

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