An das Landgericht _____
– Wettbewerbskammer –
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
In dem Verfügungsverfahren
der Z-GmbH, _____ (Adresse),
– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____
gegen die X-GmbH, _____ (Adresse),
– Antragsgegnerin –
wegen: Unterlassung
Streitwert (vorläufig geschätzt): 250.000 EUR
bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin. Wir beantragen, und zwar der besonderen Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben,
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es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, sich wie nachstehend wiedergegeben zu äußern und/oder äußern zu lassen: "Jetzt kaufen, später bezahlen – Sie erhalten bei uns eine Preisgarantie von vier Monaten ab Kauf. Erhöhen wir in dieser Zeit unsere Preise, sind Sie davon nicht betroffen! Außerdem geben wir auf alle unsere Produkte 24 Monate Gewährleistung!" |
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wie in der Anzeige vom _____ in der X-Rundschau geschehen und wie nachfolgend wiedergegeben |
Einblendung
Wir beantragen ferner,
die Kosten des Verfahrens der Antragsgegnerin aufzuerlegen.
Gründe:
1. Die Parteien sind Mitbewerber auf dem Gebiet des Elektronikfachhandels. Die Antragsgegnerin veröffentlichte in der "Allgemeinen Zeitung" am _____ auf der S. 15 eine Anzeige, in der die im Antrag zu 1) wiedergegebene Äußerung erfolgte.
Die Antragsgegnerin wurde daraufhin mit Schreiben der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin vom _____ abgemahnt und aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Glaubhaftmachung: Vorlage des Schreibens vom _____ in Kopie als
– Anlage ASt 1 –
Seitens der Geschäftsleitung der Antragsgegnerin wurde die Abmahnung als unbegründet zurückgewiesen.
Glaubhaftmachung: Vorlage des Schreibens der Antragsgegnerin vom _____ in Kopie als
– Anlage ASt 2 –
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Antragsgegnerin ihr wettbewerbswidriges Verhalten wiederholt, ist die Antragstellerin auf den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung dringend angewiesen.
2. Die Antragstellerin kann gemäß den §§ 3 Abs. 1, 3 i.V.m. Nr. 10 der Blacklist, hilfsweise auch aus § 5 UWG Unterlassung der wiedergegebenen Äußerung verlangen. Die Antragsgegnerin wirbt gegenüber Endverbrauchern mit einer Selbstverständlichkeit. Die Gewährung einer Preisgarantie für einen Zeitraum von vier Monaten ist gemäß § 1 Abs. 5 Preisangabenverordnung (PAngV) zwingend. Gleiches gilt für die Einräumung einer 24-monatigen Gewährleistungsfrist, die ebenfalls gesetzlich vorgesehen ist. Für einen rechtsunkundigen Verbraucher ergibt sich aber der Eindruck, diese allgemeinen gesetzlichen Regelungen wären eine Besonderheit. Da sich die Werbung an Verbraucher richtet, ist sie schon gemäß § 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 10 der Blacklist zu untersagen, ohne dass es eine Wertungsmöglichkeit gibt. Daneben besteht hilfsweise aber auch eine Irreführung gemäß § 5 UWG unter dem Gesichtspunkt der Werbung mit Selbstverständlichkeiten.