Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
bei der Industrie- und Handelskammer
Antrag
der Firma A, _____,
– Antragstellerin –
gegen die Konsum KG, _____
– Antragsgegnerin –
auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens gemäß § 15 UWG.
Die Antragstellerin beantragt,
die Antragsgegnerin vor die gesetzliche Einigungsstelle gemäß § 15 UWG zwecks Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs hinsichtlich der nachfolgend dargestellten Wettbewerbsstreitigkeit zu laden.
Weiterhin wird darum gebeten, das persönliche Erscheinen beider Parteien anzuordnen.
Gründe:
Die Konsum KG _____ ist eine Lebensmittelkette mit acht Filialen in _____. Im Februar _____ erschien in der Lokalpresse eine ganzseitige Werbung. Darin wurde nachstehendes Gewinnspiel ausgelobt.
Einblendung
Die Werbung ist gemäß den §§ 3, 5a Abs. 2 und 5 UWG unzulässig.
Zunächst einmal werden die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angegeben. So bleibt offen, was unter "Kunde" verstanden wird. "Kunde" kann bereits derjenige sein, der mit Informations- oder Kaufabsichten ein Ladenlokal betritt, ohne dann aber ein Erwerbsgeschäft vorzunehmen. Kunde kann aber auch der "Kaufkunde" sein, also nur derjenige, der tatsächlich etwas erwirbt. Wenn Letzteres gemeint ist, die bestehende Unklarheit zu Lasten der Antragsgegnerin geht, liegt auch ein Verstoß gegen § 5a Abs. 2 UWG vor. Durch den kurzen Zeitrahmen und der vermeintlich großen Gewinnchance (jeder 10. Kunde) wird ein erheblicher Lockreiz zum Aufsuchen des Ladenlokals der Antragsgegnerin gesetzt.
Nachdem die Konsum KG _____ auf unsere Abmahnung vom _____ nicht reagiert hat, soll ihr im Rahmen des Einigungsverfahrens die Möglichkeit gegeben werden, den Wettbewerbsverstoß außergerichtlich zu bereinigen.
Im Interesse einer gütlichen Beilegung der vorliegenden Wettbewerbsstreitigkeit unterbreiten wir folgenden Einigungsvorschlag:
1. Die Konsum KG _____ verpflichtet sich, es bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Einwands des Fortsetzungszusammenhangs verwirkten Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 EUR zu unterlassen, im Geschäftsverkehr zu Zwecken des Wettbewerbs wie folgt zu werben und/oder werben zu lassen:
"Jubiläumsgewinnspiel. 10 × 1.000 EUR. Jeder 10. Kunde erhält 1000 in bar"
2. Die Konsum KG _____ verpflichtet sich in entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 3 UWG, einen angemessenen Anteil der Aufwendungen der Rechtsverfolgung in Höhe von _____ EUR (_____ EUR Abmahnkosten und _____ EUR Kosten für das Einigungsstellenverfahren) zu überweisen.
(Unterschrift)