Lizenzvertrag
zwischen
der Firma X
und
der Firma Y
I. Präambel
X ist Herstellerin und Inhaberin der ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzrechte an dem Produkt "P" (vergl. Anlage 1). Y möchte die in der Anlage 1 genannten Produkte herstellen und vertreiben.
§ 1 Lizenzeinräumung
(1) X erteilt Y die ausschließliche Lizenz, das Produkt "P" herzustellen und zu vertreiben. Die Lizenz ist zeitlich, örtlich und mengenmäßig unbegrenzt.
(2) X versichert, über alle etwaigen Schutzrechte an "P" frei verfügen zu können. Einwendungen Dritter gegen das Produkt P sind X nicht bekannt.
(3) Die Lizenzierung gemäß Ziffer 1 setzt voraus, dass
Y sich verpflichtet, die in der Anlage 1 aufgeführten Produkte nach den in der Anlage 2 aufgeführten Qualitätsstandards herzustellen und zu vertreiben;
(4) Y ist zur Erteilung von Unterlizenzen berechtigt.
(5) Y ist nicht zur Herstellung und/oder zum Vertrieb von Produkten befugt, die den in der Anlage 1 wiedergegebenen Produkten gleich oder i.S. einer Verwechselungsgefahr ähnlich sind. Dies gilt auch für die ersten zwei Jahre nach Beendigung dieses Vertrages.
§ 2 Lizenzentgelt
(1) Als Entgelt für die gemäß § 2 eingeräumte Lizenz zahlt Y für die Dauer dieses Vertrages eine laufende Lizenzgebühr von 5 % des Bruttoverkaufspreises der in der Anlage 2 aufgeführten Produkte. Sofern für die Lizenzgebühren Mehrwertsteuer anfällt, wird diese ebenfalls von Y getragen.
(2) Die Lizenzgebühren werden vierteljährlich jeweils zu Quartalsbeginn fällig. Y ist verpflichtet, über den Verkauf der in Anlage 2 aufgeführten Produkte gesondert Buch zu führen, und zwar aufgeschlüsselt nach Menge der hergestellten und verkauften Produkte, nach Abrechnungszeiträumen und unter Angabe der Lieferdaten, der Empfänger der Produkte sowie anderer für die Lizenzentgeltberechnung wesentlicher Umstände.
(3) X erhält die Befugnis, durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) Einsicht in die Abrechnungsunterlagen von Y zu nehmen. Die Kosten hierfür hat X zu tragen, es sei denn, die festgestellten Abrechnungsergebnisse weichen gegenüber den mitgeteilten in mehr als 10 % zu Lasten von X ab.
§ 3 Rechtsverfolgung
Y erhält die Befugnis, gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. X wird Y dabei in jeglicher Form behilflich sein. Die Kosten der Rechtsverfolgung sind von Y zu tragen.
§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung
Dieser Vertrag tritt am _____ in Kraft. Er kann mit einer Frist von _____ gekündigt werden, erstmals jedoch zum _____.
Nach Beendigung des Lizenzvertrages wird Y die Hersteller der in Anlage 2 aufgeführten Produkte einstellen. Der Abverkauf bleibt bis zu einem Zeitraum von _____ Monaten nach Vertragsende zulässig.
Die Vertragsparteien sind zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn Y den in § 2 lit. a) bis c) aufgeführten Verpflichtungen nicht nachkommt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer durch X mit Einschreiben zu erfolgenden Abmahnung einstellt.
§ 5 Gerichtsstandsvereinbarung
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist _____.
§ 6 Schlussbestimmungen
Falls eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig ist oder wird, bleiben alle anderen Bestimmungen des Vertrages in Kraft. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung in wirksamer Weise verwirklicht.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sie müssen als solche bezeichnet werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Vorschrift.
(Unterschriften)