Rz. 17

Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung

 

Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung

An das Amtsgericht

Zivilabt. (für Wohnungseigentumssachen)

_____

Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG n.F.

des Wohnungseigentümers _____, wohnhaft _____-Straße

– Klägers –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____

gegen

die in der als Anlage K 1 überreichten Eigentümerliste nicht gestrichenen Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage _____-Straße

– Beklagten –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____

Namens und in Vollmacht des Klägers wird beantragt, wie folgt zu erkennen:

Die Beklagten werden verurteilt, der Änderung der Nutzung des zum Wohnungseigentum Nr. 8 des Klägers gehörenden, auf dem Dachboden gelegenen und in der Teilungserklärung des Notars _____ mit Amtssitz in _____ vom _____ (UR-Nr. _____) als Trockenboden bezeichneten Dachraumes zu Wohnzwecken zuzustimmen und die zur grundbuchrechtlichen Änderung erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Begründung:

Die Parteien bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft _____, die aus zehn Wohnungseigentumseinheiten besteht. Die vier Beklagten haben in ihren als

Anlagenkonvolut K 2

in Kopie überreichten Erwerbsverträgen dem Ausbau des im Antrag genannten Dachraumes des Klägers zu Wohnzwecken seinerzeit zugestimmt. Der Ausbau wurde vom Kläger durchgeführt. Daher müssen die Beklagten die Nutzung zu Wohnzwecken dulden, denn diese ist die logische und klar erkennbar beabsichtigte Folge des Ausbaus. An die bei Erwerb erklärte Zustimmung sind die Beklagten nicht nur im Verhältnis zum Veräußerer gebunden, sondern müssen sich auch im Verhältnis zum Kläger und den anderen zustimmenden Miteigentümern hieran festhalten lassen. Allerdings besteht gegen die Beklagten nicht nur ein Duldungsanspruch, sondern darüber hinaus ein Anspruch auf Mitwirkung bei der Übernahme des rechtmäßig geschaffenen baulichen Zustands ins Grundbuch, weil sie während des achtmonatigen Ausbaus nicht nur keine Einwände erhoben haben, sondern sogar tatkräftig halfen.

Beweis: Zeugnis _____

Die bestehenden Schutz-, Treue- und Mitwirkungsverpflichtungen tragen somit den geltend gemachten Anspruch.

(Rechtsanwalt)

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