Rz. 19

Muster 56.2: Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnnutzung

 

Muster 56.2: Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnnutzung

An das Amtsgericht

Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen

_____

_____ (Rubrum wie Muster Rdn 17)

Es wird festgestellt, dass

1. der Kläger berechtigt ist, sein im Dachgeschoss des Hauses _____ gelegenes, in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung des Notars _____ vom _____ (UR-Nr. _____) als Hobbyboden bezeichnetes Teileigentum zu Wohnzwecken zu nutzen und
2. die Beklagten zur Duldung der zu diesen Zwecken eingebauten Einrichtungen (Dusche, 3 Heizkörper, 1 WC, _____) verpflichtet sind.

Begründung:

Die Parteien sind die Wohnungs- und Teileigentümer der Wohnungseigentumsanlage _____. Der Kläger baute (früher: mit zumindest stillschweigend erklärter Zustimmung der Beklagten) die im Antrag im Einzelnen aufgeführten Gegenstände in das ihm gehörende Teileigentum im Dachraum ein. Nachdem die Beklagten mit ihrem auf Unterlassung der streitgegenständlichen Wohnnutzung gerichteten Antrag zum Az. _____ vor dem Amtsgericht _____ rechtskräftig gescheitert sind, steht fest, dass die Wohnnutzung erlaubt ist. Denn der noch nach altem Recht ergangenen klageabweisenden Entscheidung im Vorprozess, in Kopie überreicht als

Anlage K 1,

kommt positive Feststellungswirkung hinsichtlich des kontradiktorischen Gegenteils zu. Das nötige Feststellungsinteresse (vgl. § 14 Abs. 2 WEG n.F.) folgt daraus, dass der Beklagte zu 2) im eigenen sowie im Namen der anderen Beklagten mit nach Rechtskraft des Vorprozesses verfassten Schreiben vom _____,

Anlage K 2,

den Kläger unter Androhung rechtlicher Schritte zum Rückbau aufgefordert hat.

(Rechtsanwalt)

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