Rz. 195
Hier ist die Einreichung eines der Form einer Klageschrift entsprechenden Schriftsatzes ausreichend.[142] Der Zustimmung des neuen Beklagten bedarf es nur in der Berufungsinstanz.[143]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen