Rz. 196

Soweit bereits mündlich verhandelt wurde, bedarf der Parteiwechsel der Zustimmung des alten Beklagten, die nicht durch die Sachdienlicherklärung durch das Gericht ersetzt werden kann.[144]

Die Verweigerung der Zustimmung ist jedoch unbeachtlich, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist.[145]

[144] Vgl. Zöller/Greger, § 263 Rn 24 und BGH NJW 1981, 989.
[145] Vgl. BGHZ 21, 285.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?