Rz. 130

Absolute Revisionsgründe sind:

vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts (Nr. 1)
Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters (Nr. 2)
Versagung des rechtlichen Gehörs für einen Beteiligten (Nr. 3)
mangelnde Vertretung (Nr. 4)
fehlende Öffentlichkeit (Nr. 5)
fehlende Gründe (Nr. 6).

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