An das
Amtsgericht/Landgericht
in _____
In der Zwangsvollstreckungssache
des _____
– Gläubiger und Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____
gegen
den _____
– Schuldner und Antragsgegner –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____
Aktenzeichen: _____
überreiche ich im Namen und in Vollmacht des Gläubigers die vollstreckbare Ausfertigung des _____ vom _____, Az: _____, nebst Zustellbescheinigung
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mit der darin enthaltenen Androhung der Verurteilung zu einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder zu Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. |
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nebst dem Beschluss des erkennenden Gerichtes vom _____, Az: _____, über die Androhung der Verurteilung zu einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder zu Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. und beantrage, gegen den Schuldner ein in das Ermessen des erkennenden Gerichtes gestelltes Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft von _____ Tagen je _____ EUR oder aber Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten festzusetzen. |
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Weiter wird beantragt, den Schuldner zu verurteilen, mit Zustellung dieses Beschlusses bis zum Ablauf des _____ für den Schadensausgleich weiterer Zuwiderhandlungen eine Sicherheit in Höhe von _____ EUR zugunsten des Gläubigers zu leisten. |
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus dem _____ vom _____, Az: _____ (genaue Bezeichnung des Vollstreckungstitels). Hiernach ist der Schuldner verpflichtet, _____.
Dem Schuldner wurde
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mit dem Vollstreckungstitel |
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durch Beschluss des erkennenden Gerichtes vom _____, Az: _____, |
für den Fall der Zuwiderhandlung gegen seine Verpflichtung die Verurteilung zu einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR und, soweit dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft oder aber Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
Ungeachtet dessen hat der Schuldner gegen seine Verpflichtung am _____ verstoßen, nämlich _____.
Der Schuldner ist aus diesem Grunde zur Zahlung eines Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise zu Ordnungshaft oder unmittelbar zur Ordnungshaft zu verurteilen.
Es ist zu befürchten, dass der Schuldner seiner Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel auch zukünftig nicht nachkommt, weil _____.
Es ist deshalb erforderlich, den Schuldner gemäß § 890 Abs. 3 ZPO zur Bestellung einer Sicherheit für den Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung zu verurteilen.
Der mögliche Schaden des Gläubigers bei einer zukünftigen Zuwiderhandlung liegt darin begründet, dass _____.
Insoweit ist die Sicherheitsleistung mit zumindest _____ EUR zu bemessen.
Es wird um antragsgemäße Entscheidung und um anschließende Rückgabe der Vollstreckungsunterlagen gebeten.
Rechtsanwalt