Rz. 104

Der Arbeitszeitbedarf im reduzierten Haushalt wird aus Tabelle 2 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 5 Rn 1 ff.) abgelesen. Der 2-Personenhaushalt vor dem Tötungsfall ist jetzt der reduzierte 2-Personenhaushalt usw. Man verwendet entweder die Tages-, die Wochen- oder die Monatstabelle. Es ist darauf zu achten, dass die Zeitbedarfstabelle und die Zeitaufwandstabelle nicht vermischt in dem Sinne Anwendung finden, dass einmal z.B. mit der Wochentabelle aus Tabelle 1 und einmal mit der Monatstabelle aus Tabelle 2 gearbeitet wird. Bei der parallelen Anwendung der Tabelle 1 und der Tabelle 2 ist auch darauf zu achten, dass die Haushaltstypen nicht versehentlich vermischt werden. Der Haushaltstyp 1 bleibt in der Tabelle 1 eben auch der Haushaltstyp 1 in der Tabelle 2 usw. Kinderzuschläge aus Tabelle 4 sind im gleichen Umfang dem Zeitbedarf im reduzierten Haushalt hinzuzurechnen. Der Tod eines Elternteils reduziert nicht den Betreuungsbedarf von Kindern.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge