Landgericht _________________________
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Im Namen und mit Vollmacht der
_________________________ (Firma, Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse)
– Klägerin –
erhebe ich
Klage
gegen
_________________________ (Firma, Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse)
– Beklagte –
wegen: Forderung
Vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR
Im Termin zur mündlichen Verhandlung werde ich beantragen:
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 150.000 EUR zzgl. Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. hieraus seit dem 20.9.2009 zu bezahlen. |
Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens und Säumnis wird der
Erlass eines Versäumnisurteils
beantragt.
Begründung:
Die Klägerin ist die Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage W, Kastanienweg 5 in Frankfurt am Main. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus A, B, C und D. Die Beklagte, die gewerbsmäßig Bauträgermaßnahmen durchführt, hat das Anwesen im Jahre 2008 erworben und in Wohnungseigentum aufgeteilt. Sie hat im Januar 2009 die entstandenen vier Wohnungen an A, B, C und D (nachfolgend auch "Erwerber" genannt) veräußert und sich in den notariellen Verträgen mit den Erwerbern zur Totalsanierung und Modernisierung der Wohnanlage verpflichtet. Die Klägerin macht als gewillkürte Prozessstandschafterin Mängel am Gemeinschaftseigentum der Wohnanlage geltend. Im Einzelnen:
Zwischen der Beklagten einerseits und jedem der Erwerber andererseits besteht ein Bauträgervertrag.
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Beweis: |
Bauträgerverträge als Anlagen K 1–4 |
In den insoweit gleichlautenden Bauträgerverträgen wird unter Nr. 4 auf eine Bezugsurkunde des Notars N vom _________________________ verwiesen, die außer der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung die Baubeschreibung enthält. Aus letzterer ergeben sich die von der Beklagten geschuldeten Sanierungs- und Modernisierungsleistungen. Die Beklagte hatte u.a. den Keller in hochwertige Hobby- und Fitnessräume um- und auszubauen.
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Beweis: |
Bezugsurkunde des Notars N vom _________________________ als Anlage K 5 |
Die Arbeiten wurden im _________________________ fertig gestellt und das sanierte und modernisierte Gemeinschaftseigentum wurde von den Erwerbern am _________________________ abgenommen.
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Beweis: |
Abnahmeprotokoll vom _________________________ als Anlage K 6 |
Nach der Abnahme wurde erkennbar, dass im Kellergeschoss Mängel bestehen:
An den Innenseiten der Außenwände des Kellergeschosses im Bereich _________________________ sind Feuchtigkeit und Ausblühungen sichtbar geworden. Die Beklagte hatte im Zuge des Ausbaus des Kellers in Hobby- und Fitnessräume u.a. die Fensteröffnungen vergrößert, die Fenster erneuert, das Mauerwerk und den Boden von innen wärmeisoliert, eine Klimaanlage eingebaut und Zwischenwände eingezogen. Die bestehende Isolierung des Mauerwerks gegen von außen eindringende Feuchtigkeit wurde nicht untersucht und nicht verändert. Diese Isolierung ist an mehreren Stellen nicht vollflächig ausgeführt worden und daher mangelhaft. Dadurch kann Feuchtigkeit eindringen. Die Wände auf der Innenseite des Kellergeschosses und Teile der Decke sind feucht, die innere Wärmeisolierung ist beschädigt und es besteht in den Räumen ein unangenehmer Geruch.
Die Mängel an der Isolierung des Mauerwerks waren bereits Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Aktenz.: _________________________, das die Klägerin am _________________________ einleitete und in dem die Mängel in dem hier geltend gemachten Umfang bestätigt wurden. Die Beiziehung und Verwertung des Gutachtens aus dem selbstständigen Beweisverfahren wird hiermit
beantragt.
Die Beklagte wurde mit Schreiben der Klägerin vom _________________________ unter Fristsetzung bis zum _________________________ zur Nacherfüllung aufgefordert.
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Beweis: |
Schreiben der Klägerin vom _________________________ als Anlage K 7 |
Die Beklagte lehnte die Nacherfüllung mit der Begründung ab, die notariellen Verträge mit den Erwerbern vom _________________________ enthielten einen Haftungsausschluss der Beklagten für die Altbausubstanz. Hierzu gehöre auch das Mauerwerk im Kellerbereich.
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Beweis: |
Schreiben der Beklagten vom _________________________ als Anlage K 8 |
Die Klägerin forderte die Beklagte darauf hin mit Schreiben vom _________________________ zur Zahlung eines Vorschusses gem. § 637 Abs. 3 BGB für die Kosten der Mängelbeseitigung in Höhe der im Sachverständigengutachten des selbstständigen Beweisverfahrens genannten Sanierungskosten von 150.000 EUR auf. Die Beklagte reagierte hierauf und auf eine ihr am _________________________ übergebene Mah...