Rz. 58

 

Fall

Der Anwalt wird beauftragt, außergerichtlich die bereits titulierte Forderung über 6.000,00 EUR geltend zu machen und über Ratenzahlungen zu verhandeln. Die Bemühungen sind erfolglos. Da der Schuldner nicht bezahlt, erteilt der Anwalt einen Vollstreckungsauftrag über 6.000,00 EUR.

 
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG    
(Wert: 6.000,00 EUR)   460,20 EUR
0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG    
(Wert: 6.000,00 EUR) 106,20 EUR  
abzgl. Anrechnung der 0,65 Geschäftsgebühr    
(Wert: 6.000,00 EUR) – 230,10 EUR  
    0,00 EUR
Insgesamt   460,20 EUR

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