Rz. 25

Das Kind lebt zuerst bei der Mutter, dann beim Vater. Der Anwalt vertritt die ganze Zeit die Mutter wegen Umgangsrecht. Hier findet eine Anrechnung nicht statt, weil die Gegenstände nicht identisch sind (zunächst wollte die Mutter das Umgangsrecht des Vaters abwehren oder anders geregelt haben; anschließend wollte sie ihr eigenes Umgangsrecht geregelt haben). (Wie Beispiel in Rdn 21).

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