Rz. 312
Muster 6.18: Antrag auf Übertragung der Sache auf die Kammer nach § 348a Abs. 2 ZPO wegen der Änderung der Prozesslage
An das
Landgericht
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
beantrage ich namens und in Vollmacht des Beklagten,
den Rechtsstreit gem. § 348a Abs. 2 Nr. 1 ZPO der Kammer zur Übernahme vorzulegen.
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Nach § 348a Abs. 2 ZPO ist die Sache seitens des Einzelrichters der Kammer zur Übernahme vorzulegen, wenn aufgrund einer Änderung der Prozesslage der Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung erhält oder aber die Sache nunmehr besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Unter den gleichen Voraussetzungen hat die Kammer den Rechtsstreit zur Entscheidung zu übernehmen.
Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Die Prozesslage hat sich durch
□ | die Klageänderung im Schriftsatz vom _________________________ |
□ | die nunmehr notwendige Widerklage vom _________________________ |
□ | die nach den Hinweisen des Gerichts im Beschl. v. _________________________ zur Begründetheit der Klageforderung notwendige Aufrechnung vom _________________________ |
□ | _________________________ |
geändert.
Anders als noch mit dem durch die ursprüngliche Klage bestimmten Streitgegenstand ist nunmehr darüber zu entscheiden, dass _________________________
□ | Dies bringt besondere Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art mit sich, weil _________________________ |
□ | Damit sind Fragen grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden, nämlich _________________________ |
Es wird um antragsgemäße Entscheidung gebeten.
Rechtsanwalt
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