Rz. 312

Muster 6.18: Antrag auf Übertragung der Sache auf die Kammer nach § 348a Abs. 2 ZPO wegen der Änderung der Prozesslage

 

Muster 6.18: Antrag auf Übertragung der Sache auf die Kammer nach § 348a Abs. 2 ZPO wegen der Änderung der Prozesslage

An das

Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

beantrage ich namens und in Vollmacht des Beklagten,

den Rechtsstreit gem. § 348a Abs. 2 Nr. 1 ZPO der Kammer zur Übernahme vorzulegen.

Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:

Nach § 348a Abs. 2 ZPO ist die Sache seitens des Einzelrichters der Kammer zur Übernahme vorzulegen, wenn aufgrund einer Änderung der Prozesslage der Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung erhält oder aber die Sache nunmehr besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Unter den gleichen Voraussetzungen hat die Kammer den Rechtsstreit zur Entscheidung zu übernehmen.

Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Die Prozesslage hat sich durch

die Klageänderung im Schriftsatz vom _________________________
die nunmehr notwendige Widerklage vom _________________________
die nach den Hinweisen des Gerichts im Beschl. v. _________________________ zur Begründetheit der Klageforderung notwendige Aufrechnung vom _________________________
_________________________

geändert.

Anders als noch mit dem durch die ursprüngliche Klage bestimmten Streitgegenstand ist nunmehr darüber zu entscheiden, dass _________________________

Dies bringt besondere Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art mit sich, weil _________________________
Damit sind Fragen grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden, nämlich _________________________

Es wird um antragsgemäße Entscheidung gebeten.

Rechtsanwalt

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