Rz. 14

Die Zulässigkeit der Frage nach der bei dem bisherigen Arbeitgeber bezogenen Vergütung wird unterschiedlich beurteilt. Das BAG hat zu dieser Frage noch nicht abschließend Stellung bezogen, aber festgestellt, dass die Frage unzulässig ist, wenn die bisherige Vergütung für die erstrebte Stelle keine Aussagekraft hat und der Bewerber sie auch nicht von sich aus als Mindestvergütung gefordert hat (BAG v. 9.5.1983, AP Nr. 25 zu § 123 BGB = DB 1984, 298; Schaub, ArbRHB, § 26 Rn 33). Teilt der Arbeitnehmer sein früheres Gehalt bewusst zu hoch mit, um den Arbeitgeber zu einer höheren Vergütungsvereinbarung zu bewegen, ist der Arbeitgeber ggf. zur Anfechtung des Arbeitsvertrages insgesamt, nicht nur der Gehaltsvereinbarung berechtigt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge