Rz. 40

Fragen des Arbeitgebers nach Umständen des Privatlebens sind unzulässig. Unzulässig ist deshalb auch die Frage, ob der Bewerber Raucher oder Nichtraucher ist (vgl. Schaub, ArbRHB, § 26 Rn 37). Auch Fragen nach einer Familienplanung betreffen die Privatsphäre und sind unzulässig (vgl. Schaub, ArbRHB, § 26 Rn 28). Aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Autonomie sind hinsichtlich der Zulässigkeit eines Fragerechtes bei einer Einstellung in kirchliche Einrichtungen Ausnahmen zu machen.

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