Rz. 48

Franchise-Systeme sind letztlich von Schneeballsystemen abzugrenzen. Dabei sind zwei Grundformen zu unterscheiden:

Zum einen das eigentliche Schneeballsystem, bei dem der Unternehmer die weiteren Kaufverträge mit den von seinen Kunden geworbenen weiteren Kunden direkt abschließt. Auch für diese Kunden wiederum liegt der Vorteil des Geschäfts in der Erlangung jener Vorteile, die ihnen durch die Werbung neuer Kunden zufließen.
Zum anderen das sog. Pyramidensystem, bei dem Kunden zur Abnahme von Waren oder sonstigen wirtschaftlichen Leistungen veranlasst werden, für die sie selbst keine Verwendung haben oder deren Menge ihre persönlichen Bedürfnisse bei Weitem übersteigt und die sie deshalb entweder direkt oder durch Anwerben weiterer Verkäufer verkaufen müssen. Der materielle Anreiz liegt bei diesen Systemen nahezu ausschließlich in der Anwerbung von weiteren Verkäufern der Vertriebsorganisation.[91]
 

Rz. 49

Damit wird zugleich auch der Unterschied der Schneeballsysteme zu Franchise-Systemen deutlich: Der Franchise-Nehmer setzt Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab und ist nicht für den Absatz der Produkte darauf angewiesen, neue Franchise-Nehmer zu werben, die dann wiederum ihrerseits, gewissermaßen als Sub-Franchise-Nehmer, Waren und Produkte des Franchise-Systems absetzen.[92]

 

Rz. 50

Letztlich können auch solche Franchise-Systeme nicht mit unzulässigen Schneeballsystemen gleichgesetzt werden, bei denen ein Master-Franchise-Nehmer berechtigt wird, seinerseits Sub-Master-Franchise-Nehmer zu bestellen, die dann wiederum ihrerseits mit regional tätigen Franchise-Nehmern zusammenarbeiten. Derartige vertragliche Gestaltungen sind dann wirksam, wenn sie der Effektivität des Absatzes der Produkte dienen und Master-, Sub-Master- und Franchise-Nehmer in einer Linie gemeinsam zusammenarbeiten. Ein solches Franchise-System entspricht dann vom Aufbau her einer Vertriebsstruktur nach dem Muster des Network Marketing.[93]

[91] S. zum Ganzen: Liesegang, in: Handbuch Vertriebsrecht, § 38 Rn 24–61; Beckemper, wistra 1999, 169 und aus der neueren Rspr. OLG Rostock, NJW 1998, 439; BGH, MDR 1998, 174.
[92] S. zur neueren Rspr. zu Schneeballsystemen: BFH, 28.10.2008 – 8 R 36/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 51 jeweils m.w.N.; BGH, 29.10.2021 – 5 StR 443/19.
[93] Zum Ganzen: Brammsen/Leible, Beilage 10 zu BB 1997, Heft 32 mit einer ausführlichen Darstellung des Multi-Level-Marketing im deutschen Recht.

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