Rz. 189
Der Text einer solchen Widerrufsbelehrung einschließlich eines Empfangsbekenntnisses und eines Muster-Widerrufsschreibens könnte wie folgt aussehen:
Rz. 190
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Muster 6.5: Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Franchisevertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Franchisegebers) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen zurückzugewähren. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Rz. 191
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Muster 6.6: Quittung über die Widerrufsbelehrung:
Hiermit bestätige ich, am heutigen Tage über mein Widerrufsrecht in einer gesonderten, von mir unterzeichneten Urkunde belehrt worden zu sein und einen Musterbrief zur Erklärung eines etwaigen Widerrufs erhalten zu haben.
_________________________ |
, den |
_________________________ |
(Ort) |
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(Datum) |
_________________________ |
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(Unterschrift Franchisenehmer) |
Rz. 192
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Muster 6.7: Widerrufsformular
(Wenn Sie den Franchisevertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: _________________________ (Anschrift des Franchisegebers einsetzen)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Franchisevertrag über die Nutzung des _________________________-Franchisesystems (Name des Franchisesystems).
Datum des Vertragsschlusses: |
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_________________________ |
Name des/der Partner(s): |
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_________________________ |
Anschrift des/der Partner(s): |
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_________________________ |
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_________________________ |
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_________________________ |
Ort, Datum |
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Unterschrift des/der Partner(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) |
Da das seit dem 13.6.2014 geltende Widerrufsrecht für bis dahin abgeschlossene Franchise-Verträge nicht gilt, stellt sich für solche "Altverträge" immer die Frage der unbefristeten Widerrufbarkeit gem. § 355 Abs. 4 BGB a.F. und damit bei einem Widerruf nach mehreren Jahren oder sogar nach Beendigung des Franchise-Vertrages die Frage der Verwirkung des Widerrufs bzw. des Rechtsmissbrauchs. Nach dem Urteil des BGH vom 21.2.2017 ist zwar eine solche Verwirkung möglich, aber nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen. Allein eine lange Zeitdauer zwischen Vertragsabschluss und Widerruf oder ein Widerruf, um konkurrierend zum Franchise-System tätig zu werden zu können, reichen dazu nicht aus.
Ob auf Franchise-Verträge die Übergangsregelung in Art. 229 § 32 Abs. 1 EGBGB Anwendung findet, ist bislang nicht in der Rspr. geklärt. Der Gedanke der Rechtsicherheit spricht aber genauso dafür, wie die EuGH-Entscheidung vom 11.9.2019. Hier gilt es, die weitere Entwicklung in der Rspr. abzuwarten. Entsprechendes gilt auch für die wieder diskutierte Frage, ob in der Widerrufsbelehrung die Telefonnummer des Franchise-Gebers anzugeben ist, sodass auch ein telefonischer Widerruf möglich wäre.
Rz. 193
Bereits im April 2018 hatte die EU-Kommission die erste Version ihres "new deal for consumer" vorgestellt. Dieser "new deal" ist dann mit der EU-Richtlinie umgesetzt worden. Diese sog. "Omnibus-Richtlinie" sieht die Änderung von vier bestehenden Richtlinien vor. Betroffen sind
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die Klausel-Richtlinie, |
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die Preisangabe-Richtlinie, |
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die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und |
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die Verbraucherrechte-Richtlinie. |
Diese Richtlinie trat am 07.01.2020 in Kraft.
Der Deutsche Bundestag hat lange gebraucht, um diese Richtlinie umzusetzen. Am 10.6.2021 wurde dann das "Umsetzungsgesetz der Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften" erlassen. Dieses Gesetz trat am 28.5.2022 in Kraft und umfasst – wieder einmal – Änderungen beim Widerrufsrecht. Diese Änderungen sind auch bei einer etwaigen Widerrufsbelehrung beim Abschluss von Franchise-Verträgen zu beachten.
Rz. 194
Ein großer Streitpunkt war bei der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie 2014 die Frage, ob der Unternehmer, d.h. der Franchise-Geber, verpflichtet ist, in der Widerrufsbelehrung gegenüber seinen Franchise-Nehmern seine Telefonnummer anzugeben. Dies war in der Rspr. zu früheren gesetzlichen Vorgaben zur Widerrufsbelehrung umstritten, da dort der Gesetzgeber normierte, dass die Widerrufsbelehrung in sch...