Rz. 77

Jede Ertragswertrechnung hat dem mehr oder weniger schwankenden Finanzierungsvolumen eines Unternehmens Rechnung zu tragen.[147] Die Finanzplanung fungiert als rechnerisches Bindeglied zwischen der GuV-Planung und der Bilanzplanung. Im Rahmen einer in sich abgestimmten und konsistenten integrierten Planungsrechnung müssen die Wechselwirkungen zwischen den Teilplänen entsprechend berücksichtigt werden.

 

Rz. 78

In der Bilanzplanung werden sämtliche Veränderungen zum Vorjahr periodenspezifisch abgebildet. Eine Erweiterung des Sachanlagevermögens oder ein Aufbau des Net Working Capitals (bspw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorräte, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen etc.) – bspw. aufgrund steigender Umsatzerlöse – führt zu einem zusätzlichen Finanzbedarf. Jeder zusätzliche Finanzbedarf oder -überschuss wirkt sich unmittelbar auf die Aufnahme oder Rückzahlung von Fremdmitteln aus bzw. führt zu Veränderungen der Aktivseite (liquide Mittel). Dies wiederum führt zu entsprechenden Zinsaufwendungen und -erträgen, die sich in der GuV-Planung niederschlagen müssen. Das geplante Zinsergebnis leitet sich rechnerisch aus dem Bestand an verzinslichen Aktiva und Passiva sowie den jeweiligen Zinssätzen ab. Bei der Ermittlung des Finanzbedarfs sind zudem Annahmen zur Ausschüttung und Thesaurierung der zur Verfügung stehenden Mittel vorzunehmen.[148]

[147] Vgl. IDW S 1 (2008), Rn 109.
[148] Vgl. IDW S 1 (2008), Rn 29.

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