Rz. 102

Der Kapitalisierungszinssatz enthält zumindest theoretisch einen Zuschlag für Geldentwertungsrisiken. Unternehmensergebnisse ändern sich allerdings nicht zwangsläufig mit der Geldentwertungsrate. Es ist vielmehr unbestimmt, inwieweit sich ein Unternehmen an inflationsbedingt steigende Kosten anpassen kann oder der Markt eine Erlösanpassung zulässt. Ist damit zu rechnen, dass es einem Unternehmen nachhaltig möglich ist, diese Effekte zumindest teilweise an seine Abnehmer weiterzugeben oder aus anderen Gründen ein nachhaltiges Wachstum zu erreichen, so ist der Kapitalisierungszinssatz um einen Wachstumsabschlag zu kürzen. Soweit deshalb vom (nominalen) Kapitalisierungszinssatz ein Abschlag vorgenommen wird, ist damit unterstellt, dass die Unternehmensgewinne nominal nach Maßgabe dieses Wachstumsabschlags wachsen werden.[185] Die Berücksichtigung eines Wachstumsabschlags führt rechnerisch zu demselben Barwert, der auch aus einer unendlichen Zahlungsreihe mit wachsenden finanziellen Überschüssen resultiert.

 

Rz. 103

Die Höhe des Wachstumsabschlags bringt dabei zum Ausdruck, welches Wachstum für das zu bewertende Unternehmen nachhaltig erwartet wird. In der Detailplanungsphase ist das Wachstum der Gesellschaft implizit in der Planungsrechnung und somit in den finanziellen Überschüssen abgebildet, da deren einzelne Positionen als nominale Größen geplant sind. Aus diesem Grund ist ein Wachstumsabschlag für die Detailplanungsperiode nicht zusätzlich anzusetzen.[186]

 

Rz. 104

Die konkrete Höhe des Wachstumsabschlags sollte unternehmensspezifisch erfasst werden. In der Praxis haben sich Abschläge zwischen 0,5 % und 2,0 % durchgesetzt.[187] Mit dem Ansatz eines nachhaltigen Wachstums geht die Frage der Finanzierung dieses Wachstum einher. Ohne eine entsprechende Thesaurierung könnte das Unternehmenswachstum nur durch Fremdfinanzierung erfolgen. Aus diesem Grund sollte zur Finanzierung des Wachstums in der ewigen Rente eine entsprechende Thesaurierung erfolgen (sog. Wachstumsthesaurierung).

[185] Vgl. Peemöller/Kunowski, Ertragswertverfahren nach IDW, S. 386.
[186] Vgl. IDW S 1 (2008), Rn 97.
[187] Vgl. Peemöller/Kunowski, Ertragswertverfahren nach IDW, S. 387.

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