Ich, _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament.
§ 1 Testierfreiheit, familiäre Verhältnisse
Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert bin. Hiermit hebe ich alle bisher von mir errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf.
Aus meiner ersten Ehe mit Frau _________________________ sind zwei Kinder hervorgegangen, _________________________, geboren am _________________________, und _________________________, geboren am _________________________.
Ich bin in zweiter Ehe in Gütertrennung verheiratet mit Frau _________________________, geboren am _________________________. Aus dieser Ehe sind keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen.
§ 2 Erbeinsetzung
Ich setzte meine beiden Kinder zu meinen Erben zu je ½ ein.
Zu Ersatzerben bestimme ich die Abkömmlinge meiner Kinder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung, wiederum ersatzweise soll Anwachsung eintreten.
§ 3 Vermächtnisse
Im Wege des Vermächtnisses erhält meine zweite Ehefrau:
1. Hausratsvermächtnis
Meinen Anteil am gesamten Hausrat und an allen Wohnungseinrichtungsgegenständen, einschließlich Kraftfahrzeug, jedoch mit Ausnahme meiner schriftlichen Dokumente, Urkunden, Kontounterlagen und Fotos.
2. Geldvermächtnis
Einen einmaligen Geldbetrag in Höhe von 50.000 EUR. Meine Frau soll aber nur Vorvermächtnisnehmerin sein. Sie darf über den Vermächtnisgegenstand unbeschränkt verfügen, allerdings nicht unentgeltlich oder zum Zwecke der Erfüllung eines von ihr erteilten Schenkungsversprechens. Die Nachvermächtnisnehmer haben bis zum Anfall des Vermächtnisses gegen meine Ehefrau die gleichen Ansprüche auf Auskunft oder Inventarisierung wie ein Nacherbe.
Zu Nachvermächtnisnehmern auf den Überrest bestimme ich meine beiden Kinder zu je ½. Zu Ersatznachvermächtnisnehmern bestimme ich die Abkömmlinge der Nachvermächtnisnehmer zu gleichen Teilen. Wiederum ersatzweise soll der jeweils andere Abkömmling Ersatznachvermächtnisnehmer sein.
Zum Nachvermächtnis gehören alle Surrogate im Sinne von § 2111 BGB. Zwischen der Zeit des Erbfalls und dem Anfall des Nachvermächtnisses ist die Vererblichkeit und Übertragbarkeit der Nachvermächtnisanwartschaft ausgeschlossen.
3. Rentenvermächtnis
Eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von 1.000 EUR/Monat bis zum Tod, jedoch längstens für eine Zeit von 60 Monaten. Die Zahlung ist erstmals am Fünften des auf meinen Tod folgenden Monats fällig.
Die Höhe der angesetzten Rente ist gemäß dem Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte anzupassen. Von der Anpassung sind die im Zeitraum bis zu meinem Ableben und auch die danach eintretenden Änderungen betroffen. Der Preisindex beträgt gegenwärtig _________________________ (2015 = 100 %). Anpassungen sollen aber erst dann erfolgen, wenn die Änderung mehr als 10 % gegenüber dem für die letzte Anpassung maßgeblichen Referenzmonat beträgt.
§ 4 Rechtswahl
Ich wähle für die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit meiner Verfügungen von Todes wegen und die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach meinem Tod das deutsche Recht. Mein gesamter Nachlass soll nach deutschem Recht vererbt werden. Diese Rechtswahl soll auch dann weiterhin Gültigkeit haben, wenn ich meinen Wohnsitz oder letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland habe.
Ort, Datum, Unterschrift