§ 1 Einleitung
Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft _________________________, verheiratet, deutsche Staatsangehörige, geschieden, errichte folgendes Testament.
§ 2 Testierfreiheit, Güterstand
Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieser Verfügung von Todes wegen gehindert bin. Vorsorglich hebe ich alle bisher von mir errichteten Testamente auf.
Aus meiner ersten Ehe mit Herrn _________________________ sind zwei Kinder, mein Sohn _________________________, geb. am _________________________, und meine Tochter _________________________, geb. am _________________________, hervorgegangen.
Ich lebe in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit Herrn _________________________, geb. am _________________________.
§ 3 Vorerbeneinsetzung
Ich setze zu meinen Vorerben meinen Sohn _________________________ und meine Tochter _________________________ je zur Hälfte ein.
Die Vorerben sind von allen Beschränkungen befreit, soweit gesetzlich eine Befreiung möglich ist.
Ich setze zum Ersatzerben eines jeden Vorerben dessen Nacherben ein.
§ 4 Nacherbeneinsetzung
Ich setze zu Nacherben eines jeden Vorerben jeweils ein
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dessen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung, |
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ersatzweise das andere Kind, |
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wiederum ersatzweise die Abkömmlinge des anderen Kindes nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung. |
Die Nacherbfolge tritt hinsichtlich jedes Vorerben mit dessen Tod ein.
Mit dem Ableben meines geschiedenen Ex-Partners entfallen die obigen Nacherbeneinsetzungen.
§ 5 Ausschluss der Erbauseinandersetzung
Ich schließe die Auseinandersetzung meines Nachlasses aus, bis mein jüngstes Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.
§ 6 Testamentsvollstreckung
Ich ordne Testamentsvollstreckung an, wobei es sich um eine Dauertestamentsvollstreckung handelt. Der Testamentsvollstrecker hat die Verwaltung fortzuführen, bis mein jüngstes Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Zugleich ist der Testamentsvollstrecker auch Nacherbentestamentsvollstrecker bezüglich aller Nacherben. Diese Nacherbentestamentsvollstreckung endet erst mit Beendigung aller Vorerbschaften.
Der Testamentsvollstrecker ist in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt.
Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Herrn _________________________. Ersatzweise, für den Fall, dass der Testamentsvollstrecker vor oder nach dem Erbfall wegfällt, soll das Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker mit Geschäftssitz in Berlin einen geeigneten Ersatztestamentsvollstrecker bestimmen.
Der Testamentsvollstrecker erhält eine angemessene Vergütung, wobei die Richtlinien des Deutschen Notarvereins heranzuziehen sind. Die Mehrwertsteuer ist gegebenenfalls gesondert zu erstatten.
§ 7 Beschränkung der Vermögenssorge
Soweit Kinder von mir zum Zeitpunkt meines Todes noch minderjährig sind, bestimme ich gemäß § 1638 BGB, dass mein geschiedener Ehegatte _________________________ das von Todes wegen erworbene Vermögen der Kinder nicht verwalten soll.
Als Pfleger zur Ausübung des Verwaltungsrechts benenne ich Frau _________________________.
Frau _________________________ ist ausdrücklich von den gesetzlichen Beschränkungen der §§ 1843, 1845, 1846, 1848, 1849 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 und S. 2 sowie § 1865 BGB befreit.
§ 8 Vormundbenennung
Für den Fall, dass für meine Kinder eine Vormundschaft angeordnet wird, bestimme ich folgendes:
1. |
Zum Vormund benenne ich meinen Bruder _________________________, ersatzweise meinen Neffen _________________________. |
2. |
Der Vormund wird gemäß § 1801 Abs. 3 S. 1 BGB von sämtlichen Beschränkungen befreit, soweit gesetzlich zulässig. |
§ 9 Vermächtnisse
Für meinen nichtehelichen Lebenspartner _________________________ ordne ich folgende Vermächtnisse an:
1. Herr _________________________ erhält den unentgeltlichen Nießbrauch an meiner Eigentumswohnung in _________________________, _________________________straße, auf die Dauer von fünf Jahren seit meinem Ableben. Es sollen die gesetzlichen Bestimmungen zum Nießbrauch gelten. Auf Wunsch und auf Kosten des Vermächtnisnehmers ist das Nießbrauchrecht zur Absicherung an nächstoffener Rangstelle durch die Erben einzutragen.
Das Vermächtnis entfällt ersatzlos, wenn zum Todeszeitpunkt die Lebensgemeinschaft mit Herrn _________________________ nicht mehr besteht oder sich die bezeichnete Eigentumswohnung nicht mehr in meinem Eigentum befindet.
2. Ferner erhält Herr _________________________ im Wege des Vermächtnisses unser gemeinschaftlich genutztes Fahrzeug Pkw _________________________ Kfz-Kennzeichen: _________________________, bzw. den von uns zuletzt g...