Rz. 56
Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung
Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung
Nachlasssache:
AZ:
Adresse: _________________________ |
Wohnungsnummer: _________________________ |
Lage: _________________________ |
Hausverwaltung: |
Schlüssel vorhanden: |
ja □ |
nein □ |
Schlüsseldienst bestellen: |
ja □ |
nein □ |
Mietvertrag vorhanden: |
ja □ |
nein □ |
Letzte NK-Abrechnung vorhanden: |
ja □ |
nein □ |
Miete insgesamt: |
Mietzins kalt: |
NK- Vorauszahlung: |
|
Vermieterpfandrecht ausgeübt: |
ja □ |
nein □ |
Erstbesichtigung Datum: _________________________ Zeit: _________________________ km: _________________________ Zeuge: _________________________ |
Briefkasten geleert: |
ja □ |
nein □ |
Renovierungszustand |
|
|
Allgemein: |
gut □ |
i. O. □ |
schlecht □ |
verwahrlost □ |
Küche: |
gut □ |
i. O. □ |
schlecht □ |
verwahrlost □ |
Bad: |
gut □ |
i. O. □ |
schlecht □ |
verwahrlost □ |
Schlafzimmer: |
gut □ |
i. O. □ |
schlecht □ |
verwahrlost □ |
Wohnzimmer: |
gut □ |
i. O. □ |
schlecht □ |
verwahrlost □ |
Zimmer 1: |
gut □ |
i. O. □ |
schlecht □ |
verwahrlost □ |
Zimmer 2: |
gut □ |
i. O. □ |
schlecht □ |
verwahrlost □ |
Zimmer 3: |
gut □ |
i. O. □ |
schlecht □ |
verwahrlost □ |
Zimmer 4: |
gut □ |
i. O. □ |
schlecht □ |
verwahrlost □ |
Keller: |
gut □ |
i. O. □ |
schlecht □ |
verwahrlost □ |
Garage/Stellplatz |
gut □ |
i. O. □ |
schlecht □ |
verwahrlost □ |
Ausstattung |
Allgemein: _________________________ |
Küche: _________________________ |
Bad: _________________________ |
Schlafzimmer: _________________________ |
Wohnzimmer: _________________________ |
Zimmer 1: _________________________ |
Zimmer 2: _________________________ |
Zimmer 3: _________________________ |
Zimmer 4: _________________________ |
Keller: _________________________ |
Garage/Stellplatz: _________________________ |
Zählerstände |
Strom: _________________________ |
Gas: _________________________ |
Wasser _________________________ |
Wertgegenstände |
Bargeld aufgefunden: _________________________ |
Wertgegenstände entnommen: _________________________ |
Wertgegenstände belassen: _________________________ |
Testament gefunden: |
ja □ |
nein □ |
Hinweise z.B. durch Nachbarn: _________________________ |
Besonderheiten |
|
|
Hinweise auf Diebstahl: |
ja □ |
nein □ |
Hinweise auf Siegelbruch |
ja □ |
nein □ |
Sonstiges: _________________________ |
Weiteres Vorgehen |
|
|
Weitere Besichtigung notwendig: |
ja □ |
nein □ |
Sanitätshaus benachrichtigen: |
ja □ |
nein □ |
Sachverständigen beauftragen: |
ja □ |
nein □ |
Räumungsauftrag erteilen: |
ja □ |
nein □ |
Handwerker beauftragen: |
ja □ |
nein □ |
Postnachsendeauftrag: |
ja □ |
nein □ |
Mietaufhebungsvertragsangebot an Vermieter: |
ja □ |
nein □ |
Mietzahlung anweisen: |
ja □ |
nein □ |
Nebenkostenabrechnung erhalten: |
ja □ |
nein □ |
Kautionsabrechnung erhalten: |
ja □ |
nein □ |
Rz. 57
War der Erblasser Mieter einer Wohnung, hat der Nachlasspfleger schnellstmöglich Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, da nicht auszuschließen ist, dass Dritte Zugang zur Wohnung haben. Wohnungsschlüssel erhält der Nachlasspfleger in der Regel durch das Nachlassgericht, die Polizei oder das Ordnungsamt. Sofern der Erblasser in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung verstorben ist, sollte dort nachgefragt werden. Unter Umständen hat der Erblasser einen Ersatzschlüssel beim Vermieter, Nachbarn oder Verwandten hinterlegt. Der Nachlasspfleger hat sämtliche Wohnungsschlüssel in seinen Besitz zu bringen. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich weitere Wohnungsschlüssel im Umlauf befinden (ambulanter Pflegedienst, Hausnotrufdienst, Reinigungskräfte etc.), sollte der Nachlasspfleger zumindest zeitweise einen neuen Schließzylinder einbauen bzw. einbauen lassen. Sollte zunächst kein Wohnungsschlüssel aufgefunden werden, ist der Nachlasspfleger angehalten, die Wohnung mittels eines Schlüsseldienstes öffnen zu lassen.
Rz. 58
Vor dem Betreten der Wohnung sollte der Nachlasspfleger immer zuerst an die Eigensicherung denken. Dies umfasst sowohl Unfallgefahren als auch ansteckende Krankheiten. Insbesondere wenn der Erblasser in der Wohnung verstorben ist, gilt es zu bedenken, dass Keime oft über mehrere Monate überdauern können. Der Nachlasspfleger sollte niemals ohne geeignete Schutzausrüstung tätig werden.
Rz. 59
Die Wohnung des Erblassers sollte stets im Beisein eines Zeugen durchsucht werden. Zumindest die Erstbegehung der Wohnung sollte ohne Teilnahme des Vermieters stattfinden. Dem Interesse des Vermieters an einer Sichtung seines Eigentums steht der postmortale Persönlichkeitsschutz des Erblassers entgegen; unter Umständen kann mit dem Vermieter ein weiterer Termin abgestimmt werden. Sämtliche Wertgegenstände sind sicherzustellen und möglichst aus der Wohnung zu verbringen. Eine ausführliche Foto-/Videodokumentation empfiehlt es sich aus Beweiszwecken anzufertigen und um dem Nachlassgericht einen Eindruck von dem Zustand der Wohnung zu verschaffen.
Rz. 60
Sofern in der Wohnung kinderpornographische Schriften, Videos oder Bilder, illegale Gegenstände (z.B. Drogen, etc.) oder aber Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gesichtet werden, sollte unverzüglich die Polizei eingeschaltet werden, um eine eigene Strafbarkeit auszuschließen. Auch im Falle des Auffinden...