Rz. 63

Muster 6.7: Kündigung Wohnraummietvertrag

 

Muster 6.7: Kündigung Wohnraummietvertrag

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An

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Nachlassangelegenheit _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Herrn _________________________ bestellt. Eine Ablichtung meiner Bestellungsurkunde ist beigefügt.

Laut mir vorliegender Informationen bestand zwischen dem Erblasser und Ihnen ein Mietverhältnis.

Ich bitte um Mitteilung, ob Personen gem. § 563 BGB in das Mietverhältnis eingetreten sind oder ein solches gem. § 563a BGB fortgeführt wird.

Vorsorglich kündige ich das Mietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt; dies ist nach meiner Berechnung der _________________________. Hilfsweise kündige ich das Mietverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte kurzfristig um schriftliche Bestätigung der Kündigung. Des Weiteren bitte ich um Übersendung einer Kopie des Mietvertrages und des Übergabeprotokolls sowie um Mitteilung, ob der Erblasser eine Mietkaution gestellt hat.

Forderungen gegen den Nachlass melden Sie bitte bei mir an. Rein vorsorglich erhebe ich die Einrede des § 2014 BGB.

Schließlich bitte ich um Mitteilung, ob sich Wohnungsschlüssel und/oder Gegenstände des Erblassers in Ihrem Besitz befinden.

Das Betreten der Wohnung ist ohne meine Teilnahme ausdrücklich untersagt und nur ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug gestattet.

Mit freundlichen Grüßen

(Nachlasspfleger)

 

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Oftmals wird der Nachlasspfleger zu Beginn seiner Tätigkeit nicht absehen können, ob die Ansprüche des Vermieters durch den Nachlass komplett befriedigt werden können. Gerade in Fällen einer vermuteten Nachlassüberschuldung wird der Vermieter ein großes Interesse daran haben, möglichst schnell in den Besitz der Wohnung zu gelangen. Dann bietet sich die Aufhebung des Mietverhältnisses durch den Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages an.

 

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Sofern der Vermieter sein Vermieterpfandrecht geltend macht, hat der Nachlasspfleger zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Auch die spätere ordnungsgemäße Verwertung ist durch den Pfleger zu kontrollieren.

 

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Des Weiteren ist der zuständige Energieversorger vom Tod des Erblassers zu unterrichten. Zur Schonung der Liquidität des Nachlasses kann gegebenenfalls eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen beantragt werden. Nach Übergabe der Wohnung an den Vermieter sind die Schlusszählerstände zu übermitteln.

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