1. Übersicht über die ARB 2010
Rz. 42
Die ARB 2010 sind, wie sich aus einer vorangestellten Inhaltsübersicht ergibt, in 4 Teile eingeteilt nämlich:
1. |
Inhalt der Versicherung |
2. |
Versicherungsverhältnis |
3. |
Rechtsschutzfall |
4. |
Formen des Versicherungsschutzes. |
Hierdurch soll dem Leser einerseits eine allgemeine Übersicht und andererseits eine rasche Orientierung ermöglicht werden. Insbesondere ist Ziel dieser geänderten Form, mehr Transparenz zu ermöglichen.
Auch schon die ARB 94/2000 waren in vier Hauptteile gegliedert.
Rz. 43
Die ARB 2008 stellen eine Weiterentwicklung der ARB 94/2000 dar und keine grundsätzliche Reform. Aufbau und Gliederung der ARB 94/2000 wurden bei der Fassung der ARB 2008 beibehalten. Anlass für die Änderung und Weiterentwicklung der ARB 94/2000 war die Anpassung des Allgemeinen Teils der Rechtsschutzbedingungen an die Vorgaben des VVG.
Rz. 44
Darüber hinaus wurden auch materiellrechtliche Verbesserungen vorgenommen, z.B.
▪ |
weltweite Deckung, |
▪ |
kein Vorsatzausschluss beim OWi-Verfahren. |
Die Neufassung der ARB 2010 stellt eine Fortentwicklung der ARB 2008 dar. Bei den ARB 2010 handelt es sich um vom GDV empfohlene Musterbedingungen. Dies bedeutet, dass einzelne Rechtsschutzversicherungen abweichende, unternehmensspezifische Klauseln für ihre Rechtsschutzprodukte verwenden können.
2. Übersicht über die einzelnen Regelungen bzw. Paragrafen der ARB 2010
Rz. 45
1. Inhalt der Versicherung |
|
Aufgaben der Rechtsschutzversicherung |
§ 1 |
Leistungsarten |
§ 2 |
Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten |
§ 3 |
Bei Anwendung des Schiedsgutachter-Verfahrens/Stichentscheid-Verfahrens |
§ 3a |
Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz |
§ 4 |
Versichererwechsel |
§ 4a |
Leistungsumfang |
§ 5 |
Örtlicher Geltungsbereich |
§ 6 |
2. Versicherungsverhältnis |
|
Beginn des Versicherungsschutzes |
§ 7 |
Dauer und Ende des Vertrages |
§ 8 |
Beitrag |
§ 9 |
Beitragsanpassung |
§ 10 |
Änderung der für die Beitragsbemessung wesentlichen Umstände |
§ 11 |
Wegfall des versicherten Interesses |
§ 12 |
Kündigung nach Versicherungsfall |
§ 13 |
Gesetzliche Verjährung |
§ 14 |
Rechtsstellung mitversicherter Personen |
§ 15 |
Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung |
§ 16 |
3. Rechtsschutzfall |
|
Verhalten nach Eintritt des Rechtsschutzfalles |
§ 17 |
(entfällt) |
§ 18 |
(entfällt) |
§ 19 |
Zuständiges Gericht. Anzuwendendes Recht |
§ 20 |
4. Formen des Versicherungsschutzes |
|
Verkehrs-Rechtsschutz |
§ 21 |
Fahrer-Rechtsschutz |
§ 22 |
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige |
§ 23 |
Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine |
§ 24 |
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige |
§ 25 |
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige |
§ 26 |
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz |
§ 27 |
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige |
§ 28 |
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken |
§ 29 |
Anhang |
|
Einbeziehung des außergerichtlichen Mediationsverfahrens |
§ 5a |
Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit |
§ 9a |
3. Speziell: Leistungsarten und Rechtsschutzformen
a) Leistungsarten
Rz. 46
In Ziff. 1 unter dem Titel "Inhalt der Versicherung” sind geregelt."
§ 1 |
Aufgaben der Rechtsschutzversicherung |
§ 2 |
Leistungsarten |
§ 3 |
Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten |
§ 3a |
Bei Anwendung des Schiedsgutachter-Verfahrens/Stichentscheid-Verfahrens |
§ 4 |
Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz |
§ 4a |
Versichererwechsel |
§ 5 |
Leistungsumfang |
§ 6 |
Örtlicher Geltungsbereich |
Demgemäß sind in § 2 ARB 2010 die einzelnen Leistungsarten aufgeführt, für die Rechtsschutz gewährt wird, und zwar in § 2 lit. a–k ARB 2010. Dies sind:
▪ |
Schadenersatz-Rechtsschutz, § 2a ARB 2010 |
▪ |
Arbeits-Rechtsschutz, § 2b ARB 2010 |
▪ |
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, § 2c ARB 2010 |
▪ |
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht, § 2d ARB 2010 |
▪ |
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, § 2e ARB 2010 |
▪ |
Sozialgerichts-Rechtsschutz, § 2f ARB 2010 |
▪ |
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2g ARB 2010 |
▪ |
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, § 2h ARB 2010 |
▪ |
Straf-Rechtsschutz, § 2i ARB 2010, für die Verteidigung wegen des Vorwurfs
▪ |
eines verkehrsrechtlichen Vergehens |
▪ |
eines sonstigen Vergehens |
|
▪ |
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, § 2j ARB 2010 |
▪ |
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, § 2k ARB 2010. |
Rz. 47
Die Rechtsgebiete, zu denen Rechtsschutzgewährung in Betracht kommt, sind in den ARB als "Leistungsarten" bezeichnet. Es handelt sich also um versicherbare Rechtsbereiche.
b) Vertragsarten/Versicherungsprodukte
Rz. 48
Die Regelungen der §§ 21–29 ARB 2010 beinhalten die Risiken, auch als "Versicherungsprodukte" bezeichnet, in denen Rechtsschutz zu den vorstehend aufgeführten Rechtsgebieten gewährt wird. Für die Rechtsschutzgewährung ist also entscheidend, dass in der jeweiligen Form des Rechtsschutzes, also im jeweiligen Rechtsschutzprodukt, das Rechtsgebiet, zu dem ein Anspruch geltend gemacht oder abgewehrt wird, versichert ist.
In § 3 ARB 2010 sind die Risikoausschlüsse geregelt, also die Rechtsangelegenheiten aufgeführt, die vom Rechtsschutz nicht umfasst sind.
Rz. 49
Voraussetzungen und Umfang der Rechtsschutzdeckung ergeben sich aus der Verbindung zwischen der versicherten Leistungsart, z.B. Schadenersatz-, Vertrags- oder...