Rz. 83

Die durchschnittliche Lebenserwartung ist für die Kapitalisierung unbrauchbar: Nach der Sterbetafel 2020/2022 (Tabelle 6.4, Rdn 48) beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mannes rd. 78 Jahre; ein 82-jähriger Anspruchsteller müsste danach also noch Geld herauszahlen. Abzustellen ist stets auf das konkret bereits erreichte Lebensalter und die sich hieraus dann ergebende durchschnittliche Restlebensdauer, die von einer durchschnittlichen Lebensdauer ganz erheblich abweichen kann.

 

Rz. 84

Eine Sterbetafel gibt die statistische Restlebenserwartung der männlichen und weiblichen Bevölkerung in einer Gesamtbetrachtung wieder. Diese statistische Restlebenserwartung kann allerdings im jeweiligen konkreten Fall der individuellen Korrektur bedürfen. Dies gilt vor allem für Schwerverletzte, für die häufig eine Reduktion zu berücksichtigen ist.

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