Rz. 77

Die Obhutsperson versucht zuweilen, durch einseitige und möglichst dramatische Darstellung des Falles einen Mitleidseffekt zu erzielen und Solidarität der örtlichen Presse – ggf. auch der Schule und des Jugendamts – für sich zu beanspruchen. Die Öffentlichkeit wirft hier dem Gericht, dem Gerichtsvollzieher und der Polizei schnell mangelnde Sensibilität oder sogar Unmenschlichkeit usw. vor, obwohl doch der widerwillige Elternteil selbst für die Vollstreckung verantwortlich ist. Er informiert häufig das Kind völlig einseitig, ängstigt und ermuntert es zur Gegenwehr, um so zu erreichen, dass die Vollstreckungsorgane die Vollstreckung abbrechen, um dem Kind nicht weiteres Leid zuzufügen. Gerade in Umgangsfällen ist dies nicht selten. Festgesetztes Ordnungsgeld nimmt der Familie Geld weg, was sich auf das Kind auswirken kann. Ordnungshaft wird durch die Erzählungen des Obhutselternteils für das Kind als sehr bedrohlich erlebt ("Dein Vater/Deine Mutter bringt mich in den Knast.").

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