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Hier ist es besonders wichtig, dass die Vollstreckungsorgane ruhig, sachlich und bestimmt bleiben. Auf keinen Fall sollte wegen der Anwesenheit der Presse oder sich mit dem Verpflichteten solidarisierender Dritter die Vollstreckung abgebrochen werden (siehe Situation des Kindes)! Gerade hier kann sich die Präsenz des Richters (hierzu sogleich) besonders wichtig und für die anderen entlastend auswirken.

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