Rz. 14
▪ | Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird abgelehnt, weil nach Aussage der Ausländerbehörde die Antragstellerin nur per Visum in ihrem Herkunftsland den Aufenthalt beantragen kann. |
▪ | Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird mit der Begründung abgelehnt, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sei. |
▪ | Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird mit der Begründung abgelehnt, dass der Antragsteller vorher ein erfolgloses Asylverfahren durchlaufen habe. |
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