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Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird abgelehnt, weil nach Aussage der Ausländerbehörde die Antragstellerin nur per Visum in ihrem Herkunftsland den Aufenthalt beantragen kann.
Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird mit der Begründung abgelehnt, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sei.
Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird mit der Begründung abgelehnt, dass der Antragsteller vorher ein erfolgloses Asylverfahren durchlaufen habe.

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