Rz. 106
1. | Verbrauchsgüterkauf oder Handelskauf bzw. sonstiger Kauf? Bei Zwischenhändler: Anwendung der §§ 445a, 445b BGB. Bei Handelskauf: Anwendung des § 377 HGB, Untersuchungs- und Rügepflicht. |
2. | Bei Handelskauf: Wurde die unverzügliche Untersuchung durchgeführt? |
3. | (Bei Handelskauf: Unverzügliche) Rüge erhoben? |
4. | Liegt ein Rechts- oder Sachmangel vor? |
5. | Bei Sachmangel: Entspricht die Kaufsache den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen? |
6. | Liegt Kenntnis des Mangels beim Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor (§ 442 BGB)? Bei grob fahrlässiger Unkenntnis: Liegt Kenntnis des Verkäufers vom Mangel vor? |
7. | Erfolglose Gelegenheit zur Nacherfüllung, Verweigerung der Nacherfüllung, fehlerhafte Ersatzlieferung, erfolgloser zweiter Nachbesserungsversuch? |
8. | Nacherfüllung unverhältnismäßig? |
9. | Mängelanspruch des Käufers, gestaltende Willenserklärung (Rücktritt, Minderung) zugegangen? |
10. | Wahlrecht erloschen? |
11. | Beweislastumkehr, Mängelrüge innerhalb der 6-Monatsfrist beim Verbrauchsgüterkauf? |
12. | Regressansprüche des Verkäufers, § 445a BGB? |
13. | Eigene Mängelansprüche des Verkäufers? |
14. | Sicherung der Ansprüche des Verkäufers im Prozess (Streitverkündung)? |
15. | Verjährung der Regressansprüche, § 445b BGB? |
16. | Abweichende Verjährungsregeln in Allgemeinen Einkaufsbedingungen? |
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