Rz. 106

1.

Verbrauchsgüterkauf oder Handelskauf bzw. sonstiger Kauf?

Bei Zwischenhändler: Anwendung der §§ 445a, 445b BGB.

Bei Handelskauf: Anwendung des § 377 HGB, Untersuchungs- und Rügepflicht.

2. Bei Handelskauf: Wurde die unverzügliche Untersuchung durchgeführt?
3. (Bei Handelskauf: Unverzügliche) Rüge erhoben?
4. Liegt ein Rechts- oder Sachmangel vor?
5. Bei Sachmangel: Entspricht die Kaufsache den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen?
6.

Liegt Kenntnis des Mangels beim Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor (§ 442 BGB)?

Bei grob fahrlässiger Unkenntnis: Liegt Kenntnis des Verkäufers vom Mangel vor?

7. Erfolglose Gelegenheit zur Nacherfüllung, Verweigerung der Nacherfüllung, fehlerhafte Ersatzlieferung, erfolgloser zweiter Nachbesserungsversuch?
8. Nacherfüllung unverhältnismäßig?
9. Mängelanspruch des Käufers, gestaltende Willenserklärung (Rücktritt, Minderung) zugegangen?
10. Wahlrecht erloschen?
11. Beweislastumkehr, Mängelrüge innerhalb der 6-Monatsfrist beim Verbrauchsgüterkauf?
12. Regressansprüche des Verkäufers, § 445a BGB?
13. Eigene Mängelansprüche des Verkäufers?
14. Sicherung der Ansprüche des Verkäufers im Prozess (Streitverkündung)?
15. Verjährung der Regressansprüche, § 445b BGB?
16. Abweichende Verjährungsregeln in Allgemeinen Einkaufsbedingungen?

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