Rz. 57

Eine aufgeschobene Rente liegt dann vor, wenn sie schon zum Kapitalisierungszeitpunkt abgefunden werden soll, aber erst in Zukunft zu zahlen ist. Solche aufgeschobenen Renten kommen zum Beispiel dann zum Tragen, wenn junge Menschen, wie Kinder, durch einen Unfall verletzt sind, so dass sie den Schaden noch nicht jetzt haben, aber später haben würden, wenn sie einen eigenen Haushalt führen oder einem Beruf nachgehen. Man kann sich jedoch jetzt schon – zum Kapitalisierungszeitpunkt – mit dem Versicherer auf eine Zahlung einigen, obwohl der Schaden zum Beispiel 1.000,00 EUR monatlich Haushaltsführungsschaden und 1.500,00 EUR monatlich Erwerbsschaden erst in einigen Jahren entstehen würde.

 

Rz. 58

Alternativ kann die Akte natürlich auch offen bleiben und erst zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel mit 18 Jahren, der Schaden errechnet werden. Dann muss die Akte nur gegen entsprechende Verjährungsverzichtserklärung durch den Zukunftsschadensvorbehalt und einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung abgesichert werden.

 

Rz. 59

Wie eine solche aufgeschobene Leibrente errechnet wird, ist nicht ganz einfach. Es wird die Differenz der sofort beginnenden lebenslänglichen Leibrente abzüglich einer temporären Leibrente gebildet. Der Barwert bildet sich dadurch, dass die Differenz einer sofort beginnenden lebenslänglichen Leibrente von der temporären Leibrente abgezogen wird. Die aufgeschobene Leibrente soll einmal an einem Beispiel errechnet werden. Eine Witwe ist 35 Jahre alt und erhält eine Unterhaltszahlung von jährlich 12.000 EUR. Allerdings wird in 10 Jahren ihr Kind die Ausbildung beendet haben. In 10 Jahren würde die jährliche Unterhaltszahlung daher 15.000 EUR betragen. Damit wäre auf "analogem Wege" zunächst der Kapitalisierungsfaktor für eine lebenslängliche Rente aus der Tabelle 22 bei Quirmbach/Gräfenstein/Strunk (2. Auflage, § 5 Rn 28) bei einer Frau im Alter von 35 Jahren mit einem Zinssatz in Höhe von 3 % heranzuziehen. Dieser beträgt 25,325. Von diesem Faktor ist sodann der Faktor der temporären Leibrente bis zum 67. Lebensjahr abzuziehen. Dieser ist bei einem 3 %igen Zinssatz der Faktor 20,313 (Tabelle 37, § 5 Rn 43). Zieht man diesen Faktor von 25,325 ab, so erhält man den Faktor 5,012. Mit diesem Faktor ist die Jahresrente von 15.000 EUR zu multiplizieren. Ferner ist zusätzlich für die ersten zehn Jahre der Jahresrentenbetrag von 12.000 EUR mit dem Faktor 20,313 zu multiplizieren, und anschließend sind beide Werte zu addieren. Die andere, digitale Variante bestünde darin, die Ausgangsparameter einfach in vorgefertigte digitale Masken einzusetzen und sodann die Schaltfläche "berechnen" zu drücken (bei aktuellen Berechnungsprogrammen, wie z.B. von Weber/Schätzle, ist es möglich, sämtliche Konstellationen, auch aufgeschobene Renten, zu berechnen). Der Vorteil der digitalen Variante liegt auf der Hand.

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