General- und Vorsorgevollmacht
der Frau (…), geborene (…)
geb. am (…)
wohnhaft: (…)
1. Vollmacht
Nach eingehender Beratung durch Herrn Rechtsanwalt (…) sowie nach Belehrung über die mit der Erteilung einer Vollmacht verbundenen Risiken erteile ich hiermit
meinem Sohn, (…), geb. am (…), derzeit wohnhaft (…)
sowie
meiner Tochter, (…), geb. am (…), derzeit wohnhaft (…)
Generalvollmacht, mich in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, soweit eine Stellvertretung gesetzlich zulässig ist.
Insbesondere und beispielsweise umfasst die Vertretungsmacht im rechtsgeschäftlichen Bereich auch:
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die Vertretung gegenüber Behörden einschließlich der Steuerbehörden, Kreditinstituten, Versicherungen, der Post sowie Gerichten einschließlich der Vornahme aller Prozesshandlungen; |
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den Erwerb, die Veräußerung, Belastung oder Löschung bzw. Aufgabe von beweglichen Sachen, Grundstücken, Rechten und anderen Gegenständen, einschließlich der Abgabe von persönlichen und dinglichen (§ 800 ZPO) Zwangsvollstreckungsunterwerfungen; |
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die Entgegennahme von Zahlungen und Wertgegenständen; |
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die Vertretung in Vermögensangelegenheiten; |
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den Abschluss und die Aufhebung von Verträgen, wie z.B. Miet-, Darlehens- und/oder sonstigen Kreditverträgen; |
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die Eröffnung, Auflösung und die Verfügung über Bankkonten und Depots sowie sonstiges Geldvermögen aller Art und die Vornahme geschäftsähnlicher Handlungen; |
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die Anerkennung und Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen und die Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften; |
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die Entgegennahme und das Öffnen der Post; |
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die Ausübung von Gesellschaftsrechten, die Tätigung von Inhabergeschäften bei Einzelunternehmen, die Teilnahme an Versammlungen sowie die Stimmrechtsausübung; |
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die Vertretung des Vollmachtgebers, soweit dieser kraft gesetzlicher oder privatrechtlicher Vollmacht für dritte natürliche und/oder juristische Personen und/oder Handelsgesellschaften aufzutreten berechtigt ist. |
Im medizinischen Bereich umfasst die Vollmacht auch sämtliche Erklärungen, die im Falle vorübergehender oder andauernder eigener Einwilligungs- oder Handlungsunfähigkeit
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gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Anstalten, Behörden und Gerichten abzugeben oder entgegenzunehmen sind. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, im Namen des Vollmachtgebers in Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe einzuwilligen oder die Einwilligung zu versagen und zwar auch dann, wenn die Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. |
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mit der Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes verbunden sind (Aufenthaltsbestimmung), insbesondere mit der Unterbringung in einem Pflegeheim, in einem Krankenhaus, in einer geschlossenen Anstalt oder in einem Hospiz. |
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mit einer Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung i.S.v. § 1906 Abs. 1 BGB oder mit der Einwilligung und/oder der Versagung in freiheitsbeschränkende Maßnahmen i.S.v. § 1906 Abs. 4 BGB (Freiheitsentziehung durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise) verbunden s... |