Rz. 5

Sie sind alleinstehend und haben keine Kinder: Testament mit Einsetzung von Erben, um den Nachlass nicht zu weit zu streuen und Nachlasspflegschaft zu vermeiden
Sie sind verheiratet und kinderlos: Testament mit Alleinerbschaft des Ehegatten zur Vermeidung von Erbansprüchen der Erben der II. Ordnung; Einsetzen von Schlusserben
Es sind Kinder aus erster Ehe, Stief- oder Pflegekinder vorhanden: umfassender Beratungsbedarf
Sie haben ein behindertes Kind: Behindertentestament mit Vor- und Nacherbfolge sowie Testamentsvollstreckung
Es ist ein nichtehelicher Lebensgefährte/Verlobter vorhanden: Testament zur Absicherung, da kein gesetzliches Erbrecht
Es gehört ein Unternehmen zum Vermögen: Abstimmen von Gesellschaftsvertrag und testamentarischer Regelung

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