Rz. 166

Ein Verzicht auf Familienunterhalt ist rechtsunwirksam. Gleichwohl können Eheleute natürlich vereinbaren, in zeitlich unterschiedlicher Weise berufstätig zu sein.

Eine solche Vereinbarung bietet sich dann an, wenn die – ggf. zukünftigen – Eheleute bereits in unterschiedlicher Weise beruflich tätig sind, beispielsweise durch selbstständige, unternehmerische Tätigkeit eines Ehepartners. Es ist dann vereinbar, das Funktionieren der Gemeinschaft der Familie dadurch zu sichern, dass sich einer der Partner verpflichtet, die stärkere außerhäusliche Belastung des anderen Ehepartners durch höheren häuslichen Einsatz zu kompensieren.

Dies könnte wie folgt geschehen:

Muster 7.45: Vereinbarung zeitlich unterschiedlicher beruflicher Tätigkeit

 

Muster 7.45: Vereinbarung zeitlich unterschiedlicher beruflicher Tätigkeit

schließen folgende Vereinbarung:

In Ausgestaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nach §§ 1360, 1360 a BGB kommen wir wie folgt überein:

(1) Im Hinblick auf die deutlich stärkere zeitliche Belastung des Ehemannes durch seine Berufstätigkeit wird den Haushalt überwiegend die Ehefrau führen. Wir sind einig, dass der Ehemann auch weiterhin in dem bisherigen zeitlichen Rahmen seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit nachgeht, solange er dies selbst wünscht und als zumutbar empfindet.

(2) Wir verfügen bisher monatsdurchschnittlich über folgende Nettoeinkünfte: _________________________:

Wir gehen davon aus, dass dies in etwa so bleiben wird.

(3) Wir sind uns einig, dass der Ehemann künftig mindestens 50 v.H. seines Nettoeinkommens zur Vermögensbildung einsetzt, und dass die Ehefrau keine Beträge zur Vermögensbildung einsetzt. Das Nettoeinkommen der Ehefrau kann diese für eigene Bedürfnisse verwenden. Die Kosten des gemeinsamen Lebensunterhalts werden aus dem Einkommen des Ehemannes bestritten.

(4) Jeder von uns kann für die Zukunft eine Änderung dieser von uns derzeit als angemessen erachteten Regelung verlangen, wenn diese unbillig ist oder wird oder wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern oder wenn unsere zugrunde gelegten Annahmen sich als unzutreffend oder unvollständig herausstellen.

(Unterschriften der Beteiligten)

Eine solche Vereinbarung erscheint im Beispielsfall nachvollziehbar, weil ein Partner von der Belastung der Haushaltsführung befreit wird und die Bereitschaft besteht, dies materiell zu vergelten.

Die wirtschaftlichen Grundlagen sollten bei solchen Vereinbarungen unbedingt angegeben werden, um eine spätere Abänderung/Angleichung zu ermöglichen.

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