Dr. iur. Klaus-Peter Horndasch
Rz. 261
Weitere Möglichkeiten bestehen darin, auf anderweitige Ansprüche zu verzichten und damit den Betrag des Zugewinns zu erhöhen. So kann auf die Verteilung der Haushaltssachen verzichtet werden mit der Folge, dass ein Ehepartner über – nahezu – sämtliche Haushaltssachen verfügt. Hinsichtlich der Verteilung gemeinsamer Haushaltssachen gilt zwar, dass ausschließlich die hälftige Naturalteilung verlangt werden kann. Eine Vereinbarung ist jedoch auf der Basis von angenommenen Vermögenswerten in anderer Weise möglich.
Muster 7.81: Vereinbarung über Zugewinn und Haushaltssachen
Muster 7.81: Vereinbarung über Zugewinn und Haushaltssachen
Wir stellen übereinstimmend fest, dass wesentliche Teile des ehelichen Haushalts noch nicht verteilt sind und sich im Besitz der Ehefrau befinden. Wir sind darüber einig, dass dem Ehemann noch Haushaltssachen im Wert von ca. 15.000 EUR – 20.000 EUR zustehen. Zu den Verkaufswerten weichen die Vorstellungen der Beteiligten voneinander ab.
Der Ehefrau stehen nach dem eingeholten Verkehrswertgutachten hinsichtlich des seitens des Ehemannes geerbten Hausgrundstücks Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 15.000 EUR zu.
Wir sind uns darüber einig, dass wechselseitig auf die Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen verzichtet wird und nehmen den Verzicht gegenseitig an. Gleichzeitig verzichten wir auf die exakte Feststellung von Verkaufswerten der Haushaltssachen, verzichten gegenseitig auf die Verteilung weiterer Haushaltssachen und nehmen den Verzicht wechselseitig an. Alles dasjenige, was jeder einzelne von uns derzeit an Haushaltssachen im Besitz hat, soll dem Betreffenden zu Alleineigentum gehören.
Rz. 262
Ein Problem in der Bestimmung der korrespondierenden Werte im Falle der Einbeziehung von Haushaltssachen wird sich häufig nicht vermeiden lassen. Zum einen wird man immer bedenken müssen, dass auch ursprünglich teure Sofas durchaus kein beliebter und gesuchter Artikel auf dem Gebrauchtmarkt sein müssen. Zum anderen kann man die eingeschränkte Möglichkeit der Veräußerung nicht zu einem nahezu vollständigen Wertverlust werden lassen. Hier wird man immer einen Mittelweg suchen müssen.
Rz. 263
Im Übrigen gilt: Auch Bereiche, die überhaupt nicht monetarisierbar sind, wie z.B. die Tatsache, die Ehewohnung behalten zu können, können möglicherweise zu einer Vereinbarung führen, wonach Zugewinnausgleichsansprüche vermindert oder erhöht werden.
In solchen Fällen bedarf es aber jeweils einer Vereinbarung, die alle Punkte, die für die Vereinbarung eine Rolle gespielt haben, einbezieht.