Rz. 381

Wird der Anspruch auf Neuwagenersatz klageweise geltend gemacht und das beschädigte Fahrzeug dem Schädiger oder seinem Haftpflichtversicherer zur Verfügung gestellt, muss ein Zug-um-Zug-Antrag gestellt und ferner die Feststellung beantragt werden, dass die Beklagten sich in Annahmeverzug befinden.

 

Rz. 382

 

Beachte

Beim Neuwagenersatzanspruch ist der volle Neupreis der Gegenstandswert für die Gebührenberechnung des Anwalts. Beauftragt der Versicherer den Anwalt, die Verwertung des beschädigten Fahrzeuges zu übernehmen, handelt es sich gebührenrechtlich um eine neue Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, die vom Versicherer gesondert zu honorieren ist.

 

Rz. 383

Im Falle der erheblichen Beschädigung eines Neufahrzeugs kann der Geschädigte Klage auf Feststellung erheben, dass der Haftpflichtversicherer nach Erwerb eines äquivalenten Neufahrzeugs zur Erstattung der Kosten für die Anschaffung eines Neufahrzeugs verpflichtet ist (OLG Stuttgart NZV 2018, 286).

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