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Muster 6.2: Gebührenvereinbarung für Beratung – Zeithonorar

 

Muster 6.2: Gebührenvereinbarung für Beratung – Zeithonorar

Gebührenvereinbarung

Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers)

und

Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei)

wird folgende Vereinbarung getroffen:

1. Für die Beratung in der Verkehrsunfallsache/Fahrerlaubnissache/Verkehrs-OWi-Sache/Verkehrsstrafsache _________________________ (genaue Bezeichnung) wird ein Zeithonorar in Höhe von _________________________ EUR pro Stunde zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, d.h. _________________________ EUR brutto, vereinbart.

2. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Beratung, wobei die geleistete Tätigkeit nach Zeitpunkt, Umfang und Inhalt genau dargelegt wird. Die Abrechnung erfolgt minutengenau.

3. Die bei Bearbeitung des Mandates anfallenden Auslagen (Porto- und Telefonkosten, Fahrtkosten etc.) gemäß Nrn. 7000 ff. VV RVG werden neben diesem Zeithonorar er­stattet.

4. Soweit sich an die Beratung eine weitere anwaltliche Tätigkeit in derselben Angelegenheit anschließt, wird die Vergütung für die Beratung in Abweichung von § 34 Abs. 2 RVG nicht auf die später entstehenden Gebühren angerechnet.

5. Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass die vereinbarte Vergütung möglicherweise nicht in vollem Umfang von seiner Rechtsschutzversicherung übernommen wird.

 
_________________________, den _________________________ _________________________
Ort Datum Unterschrift des Auftraggebers

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