An
1. |
_________________________ (den Drittschuldner) |
2. |
_________________________ (den Schuldner) |
In der Zwangsvollstreckungssache
_________________________ ./. _________________________
steht dem Gläubiger gegen den Schuldner aus dem _________________________ vom _________________________, Az: _________________________ die aus der anliegenden Forderungsaufstellung ersichtliche Gesamtforderung zu.
Wegen der bezeichneten Gesamtforderung steht die Pfändung der angeblichen Forderung des Schuldners gegen _________________________ (Drittschuldner) als Drittschuldner aus der bestehenden Geschäftsverbindung sowie aller Kontoverbindungen einschließlich aller auf Rechnung der Schuldnerin bei der Drittschuldnerin geführten Konten, vor allem
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aus dem/den Vertrag/Verträgen betreffend der Konten Nr. _________________________ (eintragen, soweit konkrete Konten bekannt sind) |
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aus allen Festgeldkonten |
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aus dem Sparvertrag betreffend der Konten Nr. _________________________ (eintragen, soweit konkrete Konten bekannt sind) |
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aus dem Vertrag betreffend das (Notar-) Anderkonto Nr. _________________________ (eintragen, soweit konkrete Konten bekannt sind) |
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aus dem Vertrag betreffend das Treuhandkonto Nr. _________________________ (eintragen, soweit konkrete Konten bekannt sind) |
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aus dem Vertrag über Wertpapierverwahrung mit der Depot Nr. _________________________ (eintragen, soweit konkrete Konten bekannt sind) |
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aus der Überlassung von Stahlkammerfächern (Safes) |
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aus bereits abgeschlossenen oder künftigen Kreditverträgen und Kreditzusagen, soweit der Schuldner diese abruft |
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aus den Verträgen über eventuell weitere vom Schuldner unterhaltenen Konten und Depots |
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bevor, ohne Rücksicht darauf, ob sie fällig sind oder künftig fällig werden. |
Insbesondere werden gepfändet:
1. |
das Guthaben am Tage der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage (§ 833a ZPO) |
2. |
alle Ansprüche und alle Forderungen aus dem Girovertrag über das bzw. die gepfändeten Konten, insbesondere diejenigen auf Auszahlung sowohl des sich im Zeitpunkt der Zustellung dieses Beschlusses an die Drittschuldnerin ergebenden als auch jedes späteren aktiven Kontokorrentsaldos oder sonstiger Guthaben, auch zwischen den Abschlüssen, |
3. |
der Anspruch des Schuldners auf die Gutschrift von zu seinen Gunsten eingehenden Beträgen auf Konten des Schuldners, |
4. |
der Anspruch auf Auszahlung oder Überweisung des derzeitigen und jedes künftigen Guthabens an Dritte, |
5. |
alle dem Schuldner gegenwärtig und künftig gegen die Drittschuldnerin zustehenden Ansprüche auf Auszahlung, Gutschrift oder Überweisung von Kreditmitteln an sich oder an Dritte aus bereits abgeschlossenen und künftigen Verträgen, insbesondere Krediten oder Überziehungskrediten ohne besondere Zweckbindung, soweit der Schuldner die Kreditmittel abruft. |
6. |
die Ansprüche aus Wertpapierdepotvertrag, insbesondere auf Herausgabe von Wertpapieren aus Sonder- oder Drittverwahrung samt dem Miteigentumsanteil von Stücken im Sammelbestand sowie auf Zahlung, Gutschrift und Auskehr von Wertpapiererträgen, |
7. |
der Anspruch auf Zutritt zum Stahlkammerfach (Safe) und auf Öffnung desselben durch die Drittschuldnerin oder ihrer Mitwirkung hierzu, |
8. |
der Anspruch auf Herausgabe von für den Schuldner verwahrter und/oder hinterlegter Gegenstände _________________________, |
9. |
der Anspruch auf Herausgabe oder Rückübereignung folgender Gegenstände: _________________________, |
10. |
der Anspruch auf Rückübertragung folgender Forderungen und Rechte: _________________________, |
11. |
die Ansprüche auf Auszahlung eines aus der Verwertung von Gegenständen oder Rechten des Schuldners entstandenen Überschusses, |
12. |
die sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden sonstigen Ansprüche und/oder Rechte, wie z.B. auf Kündigung, soweit eine solche für einen Auszahlungsanspruch Voraussetzung ist und Auskunft, jeweils soweit es sich um unselbstständige Nebenansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Schuldner und der Drittschuldnerin handelt. |
Hierdurch benachrichtige ich Sie als Drittschuldner von der bevorstehenden Pfändung mit der Aufforderung, nicht mehr an den Schuldner zu zahlen. Ich bitte zur Vermeidung weiterer Kosten, schon jetzt die Auskunft gemäß § 840 ZPO zu erteilen.
Zugleich benachrichtige ich hierdurch den Schuldner, verbunden mit der Aufforderung, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere deren Einziehung zu enthalten.
Auf die Wirkungen des § 845 Abs. 2 ZPO weise ich hin.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt