Frank-Michael Goebel, Dr. Jochen Schatz
Rz. 676
Ohne Nutzung des Internets ist heute eine wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen nicht mehr denkbar. Die meisten Unternehmen präsentieren sich dabei im Internet unter einer eigenen Domain. Ursprünglich diente die Domain überwiegend als Ort für den eigenen Firmenauftritt bzw. zur Repräsentation und zum Marketing. Dies ist jedoch schon seit langem nicht mehr der Fall. Viele Unternehmen bieten ihre Waren oder Dienste online über ihre Webseite an, welche über die Domain zu erreichen ist. Teils ist dies für Unternehmen auch der einzige Vertriebskanal. Die Domain ist dabei für viele Unternehmen von wichtiger bis existenzieller Bedeutung.
Rz. 677
In Deutschland sind per 31.12.2021 17,1 Millionen sog. Top Level Domain "de" registriert. Die Vielzahl der Domains führt dazu, dass begehrte Domains knapp werden. Für einprägsame und aussagekräftige Domains hat sich ein Markt entwickelt, auf dem bisweilen astronomische Summen verlangt und gezahlt werden. Im Internet gibt es verschiedene Börsen für Domains. Das zeigt, dass die Domains nicht nur eine Internet-Adresse sind, sondern sich zu selbstständigen Vermögensgegenständen entwickelt haben.
Rz. 678
Wenn in Bezug auf einen Schuldner Vollstreckungsmaßnahmen anderer Art nicht zum Erfolg geführt haben, ist stets danach zu suchen, ob der Schuldner Inhaber einer Domain, eventuell mit einem aussagekräftigen Namen, ist. Es fragt sich also, ob auf eine Domain im Wege der Zwangsvollstreckung zugegriffen werden kann. Soweit ersichtlich, hat H. Schneider erstmals die Frage der Pfändbarkeit und Verwertbarkeit von Internet-Domains in einer geschlossenen Darstellung erörtert und auch schon praktische Erfahrungen gesammelt.
Rz. 679
Eine Domain ist ein zusammenhängender Bereich des hierarchischen Domain Name System (DNS). Die Domain ist weltweit einmalig. Man unterscheidet Top-Level-Domain, welche den letzten Teil der Domain darstellt, wie z.B. .de oder .com. Der Teil davor stellt die Second-Level-Domain dar, davor steht die Third-Level bzw. Sub-Level-Domain. Das ganze zusammen wird als Fully Qualified Domain Name (FQDN) bezeichnet und sieht dann z.B. so aus: www.anwaltverlag.de (Sub-Level.Second-Level.Top-Level). Alle an das Internet unmittelbar angeschlossenen Rechner (z.B. derjenige einer Universität oder eines sog. Providers wie z.B. AOL oder Telekom) haben eine sog. IP-Adresse (vom Englischen "Internet-Protocol"), welche aus jeweils vier Zahlen im Bereich von 0 bis 255 besteht, die jeweils durch Punkte getrennt werden (z.B. 189.15.205.3). Da die Anzahl möglicher Adressen nach diesem herkömmlichen IPv4-Protokoll sich dem Ende neigt, wird es künftig erweiterte – andere – Adressen nach dem IPv6 Protokoll geben. Das Domain Name System übernimmt die Aufgabe, die Verbindung zwischen der schlecht zu merkenden IP-Adresse und der Domain herzustellen, es "übersetzt" z.B. die IPv4 Adresse des DeutscherAnwaltVerlags 62.146.176.71 in die leicht zu merkende Domain www.anwaltverlag.de, mit welcher der Webserver ebenso gefunden werden kann.
Rz. 680
Die Top-Level-Domain steht für das Land, das diese vergeben hat, z.B. steht die Endung ".de" für Deutschland (oder ".eu" für Europa, ".au" für Österreich und ".nl" für die Niederlande). Daneben gibt es auch Domains für gewerbliche Zwecke, deren Endung ".com" ist (Abkürzung für commercial) sowie andere Top-Level-Domains. Stand Juli 2023 sind mehr als 1.500 Top-Level-Domains registriert. Wichtig für die Pfändung ist die Second- und Top-Level-Domain wie z.B. "anwaltverlag.de". Diese befinden sich in der Regel auf den Rechnern des jeweiligen Providers, dessen er sich bedient, um in das Internet zu gelangen, und welcher Speicherplatz und einen bestimmten Service zur Verfügung stellt. Stand Juni 2024 sind allein für die toplevel-Domain ".com" 157,6 Millionen secondlevel-Domains registriert. Die nachfolgende Sublevel-Domain, wie z.B. "www.anwaltverlag.de", vergibt der jeweilige Inhaber der Domain oftmals selbst und ist für die Pfändung ohne Bedeutung.
Rz. 681
Alle Domains werden weltweit nur einmal vergeben. In Deutschland ist für die ".de" Domains die DENIC eG in Frankfurt/Main zuständig (Internet-Domain: http://www.denic.de). Hier erhält man die Mitteilung, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, und kann sich eine freie Domain registrieren lassen. Die Registrierung bedeutet die alleinige Nutzungsmöglichkeit der Domain unter Ausschluss anderer Personen.