Vertrag
Zwischen
_________________________ (Nachbar)
und
_________________________ (Bauherr)
kommt folgende Unterfangungsvereinbarung zustande:
§ 1 Gegenstand
Der Bauherr plant die Errichtung eines Bauwerks, nämlich _________________________ (z.B. Hochhaus), auf dem Grundstück Flur.-Nr. _________________________ in _________________________.
Im Zuge der Bauarbeiten besteht die Gefahr eines Stützverlustes für das Grundstück Flur.-Nr. _________________________ in _________________________, das im Eigentum des Nachbarn steht. Deshalb ist die Durchführung von Absicherungs-, Stütz- und Unterfangungsmaßnahmen erforderlich, die (zum Teil) auf dem Grundstück des Nachbarn ausgeführt werden müssen. Der Nachbar erteilt dazu unter den in § 2 genannten Bedingungen sein Einverständnis.
§ 2 Bedingungen
1. |
Die in § 1 genannten Maßnahmen sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und dem als Anlage zu diesem Vertrag beigefügten (Unterfangungs-)Plan vom _________________________, Nr. _________________________ auszuführen. Insbesondere dürfen nur Fachfirmen die Arbeiten erbringen. |
2. |
Soweit Injektionsmaterial in den Boden eingebracht wird, ist auf Verlangen des Nachbarn ein Nachweis hinsichtlich der umweltrechtlichen Unbedenklichkeit zu führen, z.B. durch entsprechende Prüfzeugnisse oder amtliche Bescheide. |
3. |
Muss das Grundstück des Nachbarn zum Zwecke der Unterfangung betreten oder sonst mitbenutzt werden, z.B. für das Betreiben von Maschinen und Geräten, so hat dies auf schonendste Weise und nur so lange wie unbedingt erforderlich zu erfolgen. |
4. |
Der Bauherr hat dem Nachbarn jeden Schaden zu ersetzen, der im Zusammenhang mit den in § 1 genannten Maßnahmen am Grundstück des Nachbarn entsteht, einschließlich der Schäden an Pflanzen im Unterfangungsbereich. |
5. |
Der Nachbar kann jederzeit sein Einverständnis widerrufen und eine Einstellung der Maßnahmen nach § 1 verlangen, wenn die Gefahr einer nicht sorgfältigen Ausführung besteht. Bei Gefahr in Verzug ist der Nachbar berechtigt, jederzeit auf Kosten des Bauherrn die zur Abwendung derselben notwendigen Maßnahmen zu beauftragen. Im Zweifelsfalle entscheidet über diese Voraussetzungen ein von der Industrie- und Handelskammer bestellter Sachverständiger für (Spezial-)Tiefbau. |
6. |
Der Nachbar ist berechtigt, die Ausführung der Maßnahmen gemäß § 1 durch einen Sachverständigen auf Kosten des Bauherrn überwachen zu lassen. |
7. |
Für den Fall der Veränderung des von den Maßnahmen nach § 1 betroffenen Bauwerks, insbesondere auch seines Abbruchs, verpflichtet sich der Bauherr – zugleich für seine Rechtsnachfolger – zur Tragung aller Kosten, die unmittelbar mit den in § 1 genannten Maßnahmen zusammenhängen (z.B. für die Beseitigung von Injektionskörpern einschließlich etwa anfallender Deponiekosten). (Oder: Zur Abgeltung aller Erschwernisse, die bei einer späteren Veränderung des von den Maßnahmen nach § 1 betroffenen Bauwerks auftreten können, verpflichtet sich der Bauherr, an den Nachbarn, zugleich mit Wirkung gegen dessen Rechtsnachfolger, einen einmaligen Betrag in Höhe von _________________________ EUR zu bezahlen.) |
§ 3 Mitwirkung des Nachbarn
Der Nachbar stellt alle ihm zur Verfügung stehenden Pläne, Tragwerksplanungen und sonstigen Unterlagen, die zur Überprüfung der Standsicherheit seines Bauwerks dienen können, dem Bauherrn unentgeltlich zur Verfügung. Ebenso gestattet er jederzeit zwischen _________________________ Uhr und _________________________ Uhr den Zutritt zu den Untergeschossen des Bauwerks, auch durch Bevollmächtigte des Bauherrn.
§ 4 Sonstiges
Mündliche Nebenvereinbarungen zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Auch künftig bedürfen solche der Schriftform.
(Ort, Datum, Unterschriften)