Rz. 379

Muster 8.7: Vollstreckungsabwehrantrag

 

Muster 8.7: Vollstreckungsabwehrantrag

…,

1. die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts-Familiengerichts _________________________ vom _________________________, Az.: _________________________, für unzulässig zu erklären;

Oder:

1. die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts-Familiengerichts _________________________ vom _________________________, Az.: _________________________, für unzulässig zu erklären, soweit die Antragsgegnerin einen Betrag von mehr als monatlich _________________________ EUR vollstreckt.

2. den Antragsgegner zu verpflichten, die vollstreckbare Ausfertigung des in Ziff. 1 bezeichneten Beschlusses herauszugeben.

 

Rz. 380

Der Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung besteht nach § 371 BGB analog, wenn über den Vollstreckungsabwehrantrag rechtskräftig zugunsten des Klägers entschieden worden ist.[574]

 

Rz. 381

 

Hinweis

Um jegliches Kostenrisiko in "zweifelhaften" Fällen zu vermeiden, sollte ein entsprechender Antrag hilfsweise unter der Bedingung des Erfolges des Hauptantrags gestellt werden.

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