Rz. 379
Muster 8.7: Vollstreckungsabwehrantrag
Muster 8.7: Vollstreckungsabwehrantrag
…,
1. die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts-Familiengerichts _________________________ vom _________________________, Az.: _________________________, für unzulässig zu erklären;
…
Oder:
1. die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts-Familiengerichts _________________________ vom _________________________, Az.: _________________________, für unzulässig zu erklären, soweit die Antragsgegnerin einen Betrag von mehr als monatlich _________________________ EUR vollstreckt.
2. den Antragsgegner zu verpflichten, die vollstreckbare Ausfertigung des in Ziff. 1 bezeichneten Beschlusses herauszugeben.
Rz. 380
Der Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung besteht nach § 371 BGB analog, wenn über den Vollstreckungsabwehrantrag rechtskräftig zugunsten des Klägers entschieden worden ist.[574]
Rz. 381
Hinweis
Um jegliches Kostenrisiko in "zweifelhaften" Fällen zu vermeiden, sollte ein entsprechender Antrag hilfsweise unter der Bedingung des Erfolges des Hauptantrags gestellt werden.
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