Rz. 186

 

Praxistipp

Einem geschädigten Taxiunternehmer sollte daher empfohlen werden,

nach Möglichkeit auf die Restkapazitäten seines Fuhrparks zurückgreifen,
bei Inanspruchnahme eines Miettaxis Preisvergleiche vorzunehmen und von Pauschaltarifen Gebrauch zu machen,
die Dauer der Inanspruchnahme des Miettaxis auf ein Minimum zu beschränken,
das Miettaxi nicht unverhältnismäßig stärker einzusetzen als die übrigen Taxis,
zu bedenken, dass auch bei einem Miettaxi Abzüge für Eigenersparnisse gemacht werden.

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