Rz. 186
Praxistipp
Einem geschädigten Taxiunternehmer sollte daher empfohlen werden,
▪ | nach Möglichkeit auf die Restkapazitäten seines Fuhrparks zurückgreifen, |
▪ | bei Inanspruchnahme eines Miettaxis Preisvergleiche vorzunehmen und von Pauschaltarifen Gebrauch zu machen, |
▪ | die Dauer der Inanspruchnahme des Miettaxis auf ein Minimum zu beschränken, |
▪ | das Miettaxi nicht unverhältnismäßig stärker einzusetzen als die übrigen Taxis, |
▪ | zu bedenken, dass auch bei einem Miettaxi Abzüge für Eigenersparnisse gemacht werden. |
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