Rz. 147

Gemeinschaftliches Testament in getrennten Urkunden: Kammergericht, Beschl. v. 4.2.2021:[186]

Zitat

"Ein gemeinschaftliches Testament kann dergestalt errichtet werden, dass beide Ehegatten jeweils eine der Form des § 2247 BGB entsprechende eigenhändige Verfügung für ihren jeweiligen Nachlass treffen und sich aus dem Errichtungszusammenhang ergibt, dass es sich um ein gemeinschaftliches Testament handeln soll."

 

Rz. 148

Am selben Tag errichtete Einzeltestamente: OLG Hamm, Beschl. v. 6.5.2021:[187]

Zitat

"Ein gemeinschaftliches Testament kann durch Ehegatten nicht nur in einer einzelnen, sondern auch in zwei getrennten Urkunden errichtet werden. Für die Annahme einer gemeinschaftlichen Erklärung ist es nicht ausreichend, dass die beiden Einzelurkunden am gleichen Tag und Ort und mit im Wesentlichen gleichem Inhalt errichtet worden sind, wenn sie darüber hinaus keine Anhaltspunkte dafür enthalten, dass die Eheleute als gemeinschaftlich erklärend aufgetreten sind."

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