Rz. 504

Lassen sich Eheleute, die ein gemeinschaftliches Testament errichtet haben, sich scheiden und heiraten sie danach einander wieder, so kann ein gemeinschaftliches Testament, das sie vor der Scheidung errichtet hatten, auch nach der Wiederheirat weiterhin Geltung haben.[595]

[595] OLG Düsseldorf ErbR 2017, 447 = FamRZ 2017, 1790 = ZEV 2017, 354.

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